Diskussion:Beförderungsvertrag

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Bezug zu Fluggastrechte und Fahrgastrechte

Durcheinander

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Es tut mir ja leid, dies sagen zu müssen, aber so ist der Artikel besser nicht zu verwenden, da er viele Sachen einfach durcheinander mixt und juristisch teilweise schlichtweg falsch darstellt!!! Wenn ich Zeit habe, werde ich ihn gerne grundlegend bearbeiten. Bis dahin nur die heute eingearbeiteten kleinen Änderungen. Ansonsten empfehle ich Creifelds, "Rechtswörterbuch", 19.Aufl., München 2007, ISBN 978-3-406-55392-9; Stichwort: Beförderungsvertrag (mit weiteren Verweisen). (nicht signierter Beitrag von 80.135.58.240 (Diskussion) 02:47, 12. Jul 2010 (CEST))

immi1998, 12.07.2010

Erledigt. --80.135.123.15 15:59, 18. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Sorry, ich kenne mich da noch so aus mit den Formalia: Aber die o.g. Anmerkung stammt nun mal von mir selbst (siehe IP) und wenn ich das o.g. Versprechen eingelöst habe, denke ich, habe ich auch das Recht, diesen Beitrag zu löschen und als erledigt zu erklären oder wie macht man das sonst?--80.135.123.15 15:59, 18. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Diskussionsbeiträge werden üblicherweise nicht gelöscht (zumal sie ja in der Versionsgeschichte erhalten bleiben). Du kannst sie aber archivieren lassen. Einen schönen Abend noch! --Yrwyddfa 02:01, 21. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Bezug zu Fluggastrechte und Fahrgastrechte

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Diese drei Artikel sind nur assoziativ miteinander verknüpft, obwohl sie sich nach meinem Verständnis auf dasselbe beziehen. Es wäre schön, wenn jemand die Bezüge formuliert, also irgendwie Unabhängig vom geschlossenen Beförderungsvertrag gibt es Fahrgastrechte, die ... Ich kanns leider nicht formulieren, da mir die Zusammenhänge nicht klar sind. Der Beförderungsvertrag müsste doch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bahn etc enthalten. Warum gibt es darüber hinaus Fahrgastrechte, die der Gesetzgeber festlegt? --Siehe-auch-Löscher 18:12, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten