Diskussion:Befehlshaber der Seestreitkräfte der Nordsee

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von WerWil in Abschnitt Schnellboote

Schnellboote

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Bis 1970 gehörte auch das 2. S-Geschwader zu den unterstellten Einheiten.--WerWil (Diskussion) 23:13, 9. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Das ist ein Missverständnis. Dem BSN waren truppendienstlich keine Kräfte unterstellt. Er führte die in seinem Gebiet operierenden Kräfte nur einsatzmäßig. Das 2. Schnellbootgeschwader war zwar in Wilhelmshaven stationiert, unterstand aber der S-Flottille. Der BSN führte es nur, solange es in der Nordsee operierte. Gruß, --KuK (Diskussion) 06:41, 10. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Ok, das muss ich präzisieren. Im Artikel werden die Einheiten aufgeführt, die im Kriegsfall unterstellt worden wären und dabei wird das 2. SG nicht genannt.
Wobei ich die Einschränkung "truppendienstlich" aus dem Artikel heraus nicht verstehe. Wenn für den BSN in Friedenszeiten galt:
  Als nationaler Befehlshaber führte der BSN alle deutschen Marineeinheiten, die außerhalb der Ostsee operierten. 
... dann ist es aus der Erklärung nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass das nicht bedeutet, dass diese Einheiten ihm dann auch unterstanden.
In dem Abschnitt fällt mir nun aber noch eine Inkonsistenz der Erklärung auf, denn dort werden zunächst Einheiten genannt die im Kriegsfall unterstellt worden wären und dann wird anschließend ausgeführt:
 Außerdem waren dem BSN andere NATO-Seestreitkräfte zu unterstellen, die in seinem Verantwortungsbereich operierten. 
Wenn sich das alles nur auf den Kriegsfall bezieht, müsste auch das im Konjunktiv stehen, oder?--WerWil (Diskussion) 20:11, 10. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Der wesentliche Satz steht am Ende des Abschnitts NATO- und nationale Unterstellung im Kapitel Organisation: „Truppendienstlich war der BSN dem Befehlshaber der Flotte unterstellt. Er selber war, außer für seinen Stab und ab 1988 für die Seetaktische Lehrgruppe, kein truppendienstlicher Vorgesetzter, sondern führte nur die für den Einsatz zugeordneten Kräfte.“
Damit ist klar, dass er nur Kräfte für den Einsatz führte, und das auch nur, solange sie in seinem Seegebiet operierten. Das 2. SG könnte man mit dem Hinweis „bis 1970“ hinzufügen, wobei zu prüfen ist, ob und wielange es tatsächlich für den Einsatz in der Nordsee vorgesehen war. Ich gehe davon aus, dass spätestens mit Beginn der Planungen für Olpenitz klar war, dass es dort stationiert werden sollte. Das heißt zugleich, dass spätestens dann, d.h. zu Beginn der 1960er Jahre kein Einsatz in der Nordsee mehr vorgesehen war und damit außer auf dem Transit keine Führung durch den BSN.
Zum Thema „wären“ und „waren“. Die Formulierung ist schon richtig. Im Kriegsfall wären die Fahrzeuge unterstellt worden, ist conjunctivus irrealis, weil der Fall ja nie eingetreten ist. Zugleich sahen die existierenden Vorschriften vor, ihm die NATO-Einheiten zu unterstellen. D.h. die Vorschriften sahen es tatsächlich vor, die Einheiten waren also zu unterstellen. Ich hoffe, das diese Logik eingängig ist, wobei ich zugebe, dass man schon sehr sprachgenau sein muss, um ihr zu folgen. Gruß, --KuK (Diskussion) 22:54, 10. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Ich denke da wäre noch ein erklärender Halbsatz sinnvoll. Für einen Laien ist m. E. ohne das nicht verständlich, wieso jemand die Führung über Truppen haben kann, die ihm nicht unterstellt sind.
Meinst du wirklich, dass das 2. SG von Wilhelmshaven aus für Einsätze in der Ostsee vorgesehen war?
Und nach meinem Sprachverständnis sagt das mit den NATO-Einheiten nun aus, das deutsche Kräfte dem BSN nur im Kriegsfall unterstellt gewesen wären, Kräfte anderer NATO-Staaten aber immer unterstellt waren, sobald sie die Nordsee befuhren.--WerWil (Diskussion) 19:57, 11. Sep. 2019 (CEST)Beantworten