Diskussion:Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von UweRohwedder in Abschnitt Oberste Landesbehörde

Katja Günther

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Katja Günther (Jahrgang 1966) kommt aus Schleswig-Holstein und hat nichts mit der Rechtsanwältin Katja Günther zu tun, die bei Wikipedia als "Katja Günther(* 5. August 1977), deutsche Rechtsanwältin mit Sitz in München" aufgeführt wird. (nicht signierter Beitrag von Marion1975 (Diskussion | Beiträge) 11:03, 20. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Danke für den Hinweis! Heißt die Behörde ohne Gleichstellung jetzt eigentlich "Behörde für Justiz" oder "Justizbehörde"? Oder gibt es noch keine offizielle Bezeichnung? --Uwe Rohwedder (Diskussion) 21:00, 20. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Überflüssiges Organigramm

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Ich habe mir erlaubt, den seit 4 Jahren(!) nicht aktualisierten Abschnitt "Organisation" ersatzlos zu streichen. Eine solche veraltete Info nützt keinem Leser, der im Zweifel auf der Behördenseite besser informiert wird, und wirft nur ein schlechtes Licht auf Wikipedia. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 21:00, 20. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 00:35, 13. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Senatorenliste

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Danke @Mogelzahn: für diese Ergänzung. Aber kann es sein, dass sich dabei ein (Übertragungs-)Fehler bei der Bezeichnung der Behörde bis 1984 eingeschlichen hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Begriff "Justiz" dort gar nicht auftauchte. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 07:00, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Tja, Mängel in der Ballbehandlung (vergessen zu löschen). --Mogelzahn (Diskussion) 16:33, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Oberste Landesbehörde

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Moin! Im Artikel wird die Justizbehörde als oberste Landesbehörde bezeichnet. Die ist aus verwaltungsrechtlicher Sicht grundsätzlich unzutreffend (siehe § 3 Verwaltungsbehördengesetz; § 6 Abs. 2 AGVwGO). Daher dürfte hier die Bezeichnung "Landesoberbehörde" richtig. --Grünzeug (Diskussion) 22:36, 30. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Hm, WP ist zwar keine Quelle, aber das stünde zumindest im Widerspruch zu Landesbehörde#Hierarchie und Aufbau und würde bedeuten, dass die Fachbehörden nicht im gleichen Rang stünden wie andere Landesministerien, wie doch allenthalben betont wird. Und unter "AGVwGO" finde ich höchstens ein Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung, da geht es um Gerichte, nicht um Verwaltungsbehörden. Was das mit der hier aufgeworfenen Behauptung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 09:38, 1. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Moin! Jan die Fachbehörden haben in Hamburg die Funktion der Ministerien wie in den Ländern. Und dennoch sind sie aber verwaltungsrechtlich nicht oberste Landesbehörde wie die Landesministerien i.S.v. § 68 Abs. Nr. 1 VwGO.
Die AGVwGO regelt das Vorverfahren (Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte). Das erfolglose Durchlaufen eines Verfahrens ist, zumindest in Hamburg, bei einigen verwaltungsrechtlichen Klagearten eine Zulässigkeitsvoraussetzung, daher ist es in der HmbAGVwGO und in der VwGO geregelt. Aus dem Umkehrschluss aus § 6 AGVwGO wird klar, dass es nur zwei oberste Landesbehörden i.S.v. § 68 Abs 1 Nr. 1 VwGO gibt. Nämlich den Senat und die Bürgerschaftspräsidentin. Die Fachbehörden sind nur in gesetzlich festgelegten Fällen (vgl. § 3 Verwaltungsbehördengesetz) oberste Landesbehörde.
Beispiel: In der Anordnung zur Durchführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - vom 3. Mai 2011 wird in (römisch) II Absatz 1 festgelegt, dass die Sozialbehörde "... die Aufgaben der obersten Landesbehörde im Sinne von § 6 a Absatz 1 (...) übertragen werden. Und warum ist das so? Weil der Senat gem. § 3 Verwaltungsbehördengesetz "oberste Beschwerdeinstanz" = oberste Landesbehörde im verwaltungsrechtlichen Sinne ist, soweit nicht durch Gesetz anderes festgelegt worden ist.
Aha, interessant und für den Laien (d.h. 99% unserer Leser) durchaus verwirrend. Sollte das dann nicht an geeigneter Stelle, z.B. im Artikel Landesbehörde im Abschnitt "Besonderheiten", aufgeführt werden? Dort wird ja bereits erwähnt, dass die "traditionelle" Aufteilung in Ober-, Mittel- und Unterbehörden seit Jahren auf dem Rückzug ist und in den Ländern vielfach durchbrochen wird. In diesen Kontext würde m.E. auch passen, dass in HH sogar ein Landesbetrieb wie das HIBB Funktionen einer obersten Landesbehörde wahrnimmt[1], obwohl es organisatorisch sogar noch unter der Fachbehörde BSB rangiert. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 09:14, 2. Okt. 2020 (CEST)Beantworten