Diskussion:Behindertenfahrdienst

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Verzettelung in Abschnitt unvollständige und falsche Informationen

unvollständige und falsche Informationen

Bearbeiten

Der aktuelle Artikel enthält folgende falsche Informationen:

"Die Ausführung erfolgt in der Regel durch städtisch geführte Behindertenfahrdienste und Tochterunternehmen der jeweiligen Stadt, welchen zum Teil von privaten Dienstleistern ausgeholfen wird. Eine Ausnahme stellt der Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in Dortmund dar, mit dessen Ausführung 2020 erstmals ein Privatunternehmen vollumfänglich beauftragt wurde"

1. Dies ist schlichtweg falsch - bei einer Internetrecherche sind nur Behindertenfahrdienste zu finden die im Auftrag des jeweiligen Träger tätig sind. 2. Schon 2011 wurde, nur um ein Beispiel zu nennen, der Behindertenfahrdienst des Rhein-Kreis Neuss, vollümfänglich, nach Insolvenz des vorhergehenden Fahrdienstes durch die Firma Medicare übernommen. Insofern ist auch die Aussage, das 2020 erstmalig ein Privatunternehmen beauftragt wurde nicht richtig.

"Anspruchsberechtigt sind insbesondere schwerbehinderte Personen, denen infolge ihrer Behinderung die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann. Voraussetzung dafür ist in der Regel der Eintrag der Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (hilflos) oder B (Begleitung erforderlich) im Schwerbehindertenausweis."

1. Das Merkzeichen B (Begleitung erforderlich), bezieht sich rein auf die Erlaubnis eine Begleitperson kostenlos mitzuführen. Richtig ist hier das Merkzeichen Bl(Blind).

"Vorrangig sind die Inanspruchnahme von Fahrzeugen einer Einrichtungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wie einer Werkstatt für behinderte Menschen, von Fahrdiensten der Alten- und Pflegeheime oder die Benutzung eines eigenen, nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung behindertengerecht ausgestatteten Fahrzeugs."

1. Selbst dies ist falsch, Besitzer eines Berechtigungsausweises oder ähnlichem, haben eine freie Wahl. Einschränkungen bestehen in der Regel für Fahrten zu medizinischen Maßnahmen, die auch über eine Transportverordnung direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. (nicht signierter Beitrag von Derdanielder (Diskussion | Beiträge) 08:34, 3. Mär. 2021 (CET))Beantworten

Moin, die kritisierten Aspekte/Passagen muss ich erst bei Zeiten näher anschauen. Vorab jedoch formale Kritik an deiner Bearbeitung:
  1. Inhaltliche Korrekturen/Ergänzungen sind valide zu belegen - das sehe ich bei deiner Bearbeitung als nicht ausreichend gegeben an.
  2. Zweifelhafte Inhalte, die nicht aus überprüfbaren, verlässlichen Quellen stammen, dürfen unter Hinweis auf WP:Belege entfernt werden - sollte also etwas falsch bzw. zweifelhaft sein, so darfst du gerne entsprechend verfahren.
  3. Externe Links (Weblinks) gehören nicht in den Artikeltext (WP:WEB).
Frdl. Grüße --Verzettelung (Diskussion) 08:56, 3. Mär. 2021 (CET)Beantworten