Diskussion:Behindertentransportkraftwagen
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BearbeitenZu den 2 Behauptungen
1. Behindertentransporte sind Transporte für Personen mit Behinderungen jeglicher Art (körperlich Behinderte, geistig Behinderte, Gehbehinderte, Sehbehinderte).
2. Diese Transporte werden mit speziellen Fahrzeugen, welche für den Behindertentransport umgerüstet wurden, ausgeführt.
soll bitte er- oder geklärt werden, ob auch der Transport von Personen, deren Behinderung keine Umrüstung von Fahrzeugen erfordert, Behindertentransport ist. Z.B. ist die Sehkraft eigentlich nur zum Führen von Fahrzeugen, nicht zum Mitfahren erforderlich. Außerdem wird nicht deutlich, daß verschiedene Behinderungen verschiedene Änderungen erforderlich machen. Und wenn hier Zivis mitlesen, die die Gelegenheit haben, mal solche Änderungen zu fotografieren, dann wäre das sehr nett. Ich baue ein Foto eines Opel Astras ein - mein einziges. --Norbert Schnitzler 23:52, 4. Feb. 2007 (CET)
Ein kleiner Einwurf: Auf dem ersten Bild ist eindeutig ein Liegendtransporter, auch MTM-Bus (was meines Wissens nach für medizinisches Transport Managment steht)genannt. Dieser übernimmt eigentlich exakt die Aufgaben eines KTW, nur dass keine Trennung zwischen Fahrerkabine und Patientenraum erfolgt, kein Sondersignal vorhanden ist und das Fahrzeug nicht mit einem Rettungssanni bemannt sein muss. Vielleicht sollte diese Sonderform noch irgendwie erwähnt werden, ich kann auch noch einige Bilder beisteuern, wenn Bedarf besteht. (nicht signierter Beitrag von 80.129.159.156 (Diskussion) 20:12, 6. Mai 2011 (CEST))
Trittstufen - kann oder muss?
Bearbeiten"Für den selbständigen Einstieg behinderter Personen können zur Erleichterung zusätzliche Trittstufen eingebaut sein." Oft ist dies aber gar nicht der Fall, so dass die seitliche Schiebetür 500mm oder mehr Einstiegs- bzw. Ausstiegshöhe hat. D.h. dann für Schwerbehinderte oder Senioren etc.: SPRINGEN !!! Nur bei Trittstufe (Fahrzeug) steht was von 200mm. "DIN 75078-1 „Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität“ empfiehlt unter Abschnitt 5.5. Einstiegshilfen, 5.5.2. Trittstufe: „Die Trittstufe zum Fahrgastraum muss im unbelasteten Zustand eines Fahrzeugs 200 mm betragen.“ Als Toleranzmaß werden +50 mm und –20 mm nach oben bzw. unten angegeben."
Problem nur: die Trittstufen sind oft gar nicht erst vorhanden. Sehr ärgerlich und gefährlich. Vermutlich läuft es darauf hinaus, dass, wenn Trittstufen vorhanden sind, die Vorgaben eingehalten werden müssen, und wenn sie NICHT vorhanden sind, gilt gar nichts. Oder?--Dudy001 (Diskussion) 19:18, 13. Apr. 2012 (CEST)
- Der letzte Satz ist zutreffend, jedoch ist das nicht unbedingt ein Mangel, da es sein könnte, dass das Fahrzeug ausschließlich in der Weise benutzt wird, dass eine zu tranportierende Person mit anderen Mitteln, etwa einer Krankentrage oder einem Plattformlift in das betreffende Fahrzeug gebracht wierd. für letzteres gibt es beispielsweise dei Norm "DIN EN 1756-2 Plattformlifte für die Anbringung an Radfahrzeugen - Sicherheitsanforderungen - Teil 1: Hubladebühnen für Passagiere". Ein "Behindertentransportkraftwagen" ist in diesem Sinne nicht unbedingt ein "Allroundtransporter". --DIAS (Diskussion) 09:46, 16. Apr. 2012 (CEST)
BTW --> KPM
BearbeitenHallo, hat jemand mitbekommen, dass es nicht mehr BTW heißt, sondern nun KPM (Kraftfahrzeug für mobilitätseingeschränkte Personen oder Kraftfahrzeug zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen o.s.ä.?)? Könnte jemand dazu etwas ergänzen? Ich habe dazu zu wenig Ahnung von der Materie. Vielen Dank im Voraus. Gruß --79.206.65.125 01:49, 31. Jan. 2013 (CET)