Diskussion:Bemessungsgrundlage (Steuerrecht)

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 47.64.162.214 in Abschnitt Artikeltitel „Bemessungsgrundlage (Steuerrecht)“

Artikeltitel „Bemessungsgrundlage (Steuerrecht)“

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Wäre Bemessungsgrundlage (Steuerrecht) nicht richtiger?? --Pelz 23:38, 11. Sep 2005 (CEST)

Jepp, wäre es. Leider bin ich in Wikipedia ein Newbie und z.B. müssten Links bei dem Kirchhof-Modell geändert werden. --Cyrus Grisham 13:55, 14. Sep 2005 (CEST)
Stimmt. Ich würde das auch ändern. Aber wie macht man das? (Bin auch Newbie)
Habe jetzt eine Menge geändert. Das sich die Bemessungsgrundlage nur auf Einkommen bezieht ist schließlich falsch.
Außerdem sollte meiner Meinung nach der erste Satz möglichst immer lauten "'Der zu erklärende Begriff' ist 'dies und das'.". Und nicht "Der zu erklärende Begriff ist entscheidend für ...". Denn nach dem Satz weiß ich immernoch nicht, was z.B. die Bemessungsgrundlage ist, und das will ich ja als erstes wissen...
Gruß,
DDDan
Es stehen die Möglichkeiten Artikel verschieben und Weiterleitung einrichten zur Verfügung, wobei letzteres einfacher ist, da man dazu nicht angemeldet sein muss. --84.156.192.116 09:37, 22. Sep 2005 (CEST)
Wäre schön, wenn das mal jemand machen könnte. Zollstock 13:12, 18. Nov 2005 (CET)
Nachtrag: Ist inzwischen erledigt. ocrho 22:26, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Basiert die Ermittlung von Soziversicherungsbeiträgen nicht auch auf einer "Bemessungsgrundlage"? Oder wird dort ein anderer Begriff verwand? --217.185.4.248 00:55, 26. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Sollte man nicht dazusagen, dass hier immer Nettobeträge gemeint sind? ZB bei Umsatzsteuer-Voranmeldung. Führt immer wieder zu Irritationen und wenn man's hier nachschlägt steht da nichts --47.64.162.214 14:19, 12. Dez. 2013 (CET)Beantworten