War er nun ein Gegenpapst, oder war er keiner? Immerhin wurde Leo VIII. noch zu Lebzeiten von Johannes XII. zum Papst gewählt, und das wäre schon ein Grund, ihn als Gegenpapst zu führen (auch der Wikipedia-Artikel Gegenpapst sagt: "Als Gegenpapst wird ein Papst genannt, wenn er zu Lebzeiten eine bereits kanonisch gewählten Papstes aufgestellt wurde". Nach Benedikts Verbannung regierte dann Leo jedoch als einziger Papst, und nach seinem Tod wurde Johannes XIII. zum Papst gewählt. Wie sollte man diese Situation werten? War nun Leo der Gegenpapst odetr doch Benedikt? Wurde Leo nach Benedikts Verbannung der rechtmäßige Papst? Waren beide Gegenpäpste? Zwei rechtmäßige Päpste nebeneinander geht ja schlecht.
Nach meinen informationen wurde Benedikt nach seinem tode (966) im chor des Mariendoms begraben und seine Gebeine erst 999 nach rom überführt. --Sin Fool 18:40, 3. Mai 2005 (CEST)