Diskussion:Berghauptmann
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Pittimann in Abschnitt Definition
Definition
BearbeitenEs steht in der einleitung ..ein „Bergbeamter“, der für die Leitung des Bergbaubetriebs .. ich kann mir nicht vorstellen, dass damals ein Beamter für die Leitung eines Bergbaubetriebs zuständig war, höchstens für die Überwachung von Betrieben. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 08:29, 10. Mär. 2010 (CET)
- Servus Karl, mit der Leitung des Bergbaubetriebs ist ja auch nicht ein einzelner Betrieb sondern des kompletten Bergbaus des jeweiligen Landes gemeint. Er war Quasi oberster Chef der Bergaufsicht, vergleichbar mit dem Leiter des Oberbergamtes. Leider findet man in dfen Quellen nur sehr wenig darüber, wenn ich mal mehr finde werde ich es noch ergänzen. Glückauf --Pittimann besuch mich 08:36, 10. Mär. 2010 (CET)
- Hallo Pitti, vielleicht kann man das dann etwas anders ausdrücken. die Leitung der Bergbehörde oder Berghauptmannschaft - auch bei uns findet sich nicht mehr - allerdings nicht ganz mein Fach - eher auf jeden Fall deines ;-) --gruß K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 08:54, 10. Mär. 2010 (CET)
- Hallo Karl das war früher so das die Beamten sich in den Betrieb eingemischt haben und da richtig Einfluss genommen haben. Ich habe bei meinen Recherchen zu dem Thema Bergbaubeamte gestaunt wie weitreichende Kompetenzen diese Leute hatten. Ich möchte da nicht zuviel in der Einleitung ändern weil es sonst den Auftrag des Berghauptmanns nicht richtig darstellen würde. Gruß --Pittimann besuch mich 09:01, 10. Mär. 2010 (CET)
- Hallo Pitti, vielleicht kann man das dann etwas anders ausdrücken. die Leitung der Bergbehörde oder Berghauptmannschaft - auch bei uns findet sich nicht mehr - allerdings nicht ganz mein Fach - eher auf jeden Fall deines ;-) --gruß K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 08:54, 10. Mär. 2010 (CET)