Diskussion:Bernhard Wolff (Richter)

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Malabon in Abschnitt Wahl durch den Bundesrat?

Wahl durch den Bundesrat?

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Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage werden Richter am BVerfG je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Der 1951 geltende Gesetzestext liegt mir nicht vor, ich glaube aber, dass die Formulierung im Artikel falsch ist. Gruß--Malabon (Diskussion) 21:41, 7. Jul. 2012 (CEST)Beantworten