Diskussion:Berufsfreiheit
Fehlt: Aspekt der Leiharbeit
BearbeitenAÜ-Unternehmen und andere Dienstleister schreiben in ihre Angebote häufig einen Passus, wonach der Auftraggeber/Entleiher eine Ablöse zahlen muss wenn er den 'entliehenen' Mitarbeiter fest als Angestellten übernimmt. Meines Wissens sind solche Vereinbarungen sittenwidrig, da der Angestellte damit über Gebühr in seiner Freiheit, den Arbeitgeber zu wechseln - und damit in seiner Berufsfreiheit - eingeschränkt wird. Lediglich die aktive Abwerbung kann vertralich untersagt werden, nicht aber die Annahme einer beliebigen Bewerbung. Ich finde, dieses Thema solltte in dem Artikel von einer kompetenten Person abgehandelt werden. (nicht signierter Beitrag von 88.65.222.109 (Diskussion) 00:30, 14. Sep. 2014 (CEST))
Freiheit der Berufsausübung
BearbeitenDie Freiheit der Berufsausübung (beispielsweise durch das Verbot der Selbstbedienung bei Arzneimitteln)... - ich habe den inhalt der klammer entfernt, da das grammatisch und inhaltlich wirr ist. ist "selbstbediener bei arnzneimitteln" ein beruf? ist gemeint, dass nur apotheker arzneimittel verkaufen dürfen? dann bitte klarer formulieren. grüße, Hoch auf einem Baum 02:04, 21. Okt 2004 (CEST)
Hartz
BearbeitenWie ist das genau mit den Sozialhilfeempfängern(?) , die jede zumutbare Arbeit annehmen müssen? sollte darauf hingewiesen werden?
- Ist jedenfalls nach herrschender Meinung keine Zwangsarbeit im Sinne von Art. 12 Abs. 3 GG. Wenn Du darauf hinweisen möchtest, kannst Du das gerne tun. -- Aschmidt 20:58, 29. Aug 2005 (CEST)
Als selbst betroffener, schätze ich ich es aber als Zwangsarbeit ein. Würde es Sinn machen in bezug auf Art. 12 zu klagen? Ich meine das wenn man jemanden mit bedrohung der existenz durch kürzung der leistungen zwingt völlig fremde tätigkeiten zu übernehmen, das das ein fall von zwangsarbeit darstellt oder sehe ich das falsch?
- ja, du siehst das falsch. Die Berufsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Der Leistungsempfänger will aber gerade was vom Staat. Die Frage ist nur zu welchen Bedingungen kriegt er was. Auch wenn das zynisch klingt könnte ein Harzt4-Empfänger ja immer noch zum Staat sagen "Lass mich in Ruhe". Der Staat lässt ihn dann auch in Ruhe und verlangt nichts von ihm. Problem ist nur, dass der Staat dann auch nicht mehr zahlt. Ich weiß, dass die Antwort daher unbefriedigend ist. --Alkibiades 21:10, 5. Nov 2005 (CET)
soweit ich weiss verplichtest du dich mit einen ``vertrag`` bei der bagis. diser vertrag nennt sich eingliederungsvereinbahrung da du keinerlei klauseln in diesen vertrag einbringen kannst wi z.B. ich unterschreibe nur weil ich sonst kein geld bekomme etc ist das ganze eine farse soweit ich weiss musst du diesen vertrag nicht unterschreiben weil es dich in deiner freien berufswahl einschränkt du überschreibst sozusagen der bagis deine freiheit wodurch mehr oder weniger meiner meinug zum sklaven wirst allerdigns ist alles rechtens du hasst es ja unterschrieben. und wen du das unterschrieben hasst verlierst du jeden prozess ( weil da wird nur die rechtslage ermittelt du hasst unterschrieben selber schuld genau das gleiche wie beim handy vertrag etc) wen du den vertrag nicht unterschrieben hasst diese eingliederungsvereinbahrung dann kannste gegen eine kürzung klagen weil das nötigung wäre das ist dann so als ob dir ein vertretter auf der strasse nen knarre auf die brust setzt udn sagt kauf den staubsauger sonst erschiess ich dich. udn falls die das doch versuchen, dir was durch die weigerung zu kürzen, dann gehste vor gericht und vor gericht wird nur die rechtslage geklärt nicht ob das gut ist oder ungerechtfertigt etc es wird nur geklärt ob du dich weigern darfst ohne konsequenzen und wie bei meinen beispiel schon erklärt du hasst immer das recht dich zu verweigern ausser auf der arbeit weill dann wirste mit recht gekündigt und das mit^^ aber es zwingt dich ja auch keiner da hinzugehen willst ja die kohle haben.
sorry wegen den fehlenden kommas war nie gut in deutscha aber lese sehr gerne
MFG C.M. PS. würde mich freuenn wen mir jemanden den genauen paragraphen geben könnte der die freie berufswahl beinhaltet danke schonmal. und ich habe mal was gelesen das in sachsen glaube ich, einer damit durchgekommen ist vor gericht und diesen eingliederungsvereinbahrung nicht unterschreiebn musste aber das alle 6 monate durchzumachen naja viel spass xD (nicht signierter Beitrag von 90.134.5.213 (Diskussion | Beiträge) 11:26, 12. Jan. 2010 (CET))
Neubearbeitung
BearbeitenHallo, ich habe den Artikel gerade völlig überarbeitet. Dabei habe ich mich an dem Programm meiner Tutorien für Wirtschaftswissenschaftler aus dem vergangenen Sommersemester orientiert. Hatte sich bewehrt. Kritik ist willkommen. -- Aschmidt 20:58, 29. Aug 2005 (CEST)
- ist ein bisserl knapp so. Oft nur ein Satz pro Überschrift ist mir zuwenig. Und dann versteh ich noch nicht ganz, warum du die ganzen Informationen zum Apothekenurteil rausgenommen hast, um sie durch einen einzigen Satz zu ersetzen. Da hätte man doch viel behalten können. Vorher war der Artikel zu sehr geschwafelt, nun ist er zu stichpunktartig. Eine Synthese wäre wünschenswert. --Alkibiades 23:14, 29. Aug 2005 (CEST)
- Wie umfangreich würdest Du denn das Apothekenurteil darstellen wollen? Die Kernaussagen kurz zu Anfang referieren? Mir war das alles auch zu schwafelig. Du (und natürlich auch jeder andere) kannst gerne eigene Ideen direkt einbringen. Ich wollte erstmal eine neue Struktur schaffen, wie wir es vor ein paar Monaten bei Eigentum gemacht hatten. Es kamen eine Reihe neuer Aspekte dazu, so dass der Artikel nun viel besser geworden ist. -- Danke für Deine Kritik! -- Aschmidt 22:30, 30. Aug 2005 (CEST)
- Ich habe den Artikel jetzt sprachlich etwas flüssiger formuliert und durch neue Beispiele und Rechtsprechung erweitert. Die Änderung wurde leider unter meiner IP gespeichert, weil ich zu lange zum Schreiben offline war. -- Aschmidt 21:43, 31. Aug 2005 (CEST)
Lesenswert-Diskussion
BearbeitenDie Berufsfreiheit ist das Grundrecht, seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben. Sie wird in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Ähnliche Verbürgungen finden sich auch in anderen historischen und gegenwärtigen Verfassungsordnungen.
- pro Ein Artikel, wie ihn ein anderes Lexikon erstmal nachmachen soll. Vorbildliche verfassungsrechtliche und -historische Darstellung, auch für den Laien nachvollziehbar und sollte unbedingt ins "Schaufenster". --GS 22:12, 4. Nov 2005 (CET)
- SoIssetEben! 05:59, 5. Nov 2005 (CET) Pro wirklich sogut wie allumfassend --
- contra - Definition, historischer Abriss etc. bezieht sich (fast) nur auf Deutschland. Wenn es sich um ein Grundrecht handelt, muss das allgemeiner formuliert sein. --Katharina 12:03, 7. Nov 2005 (CET)
- juristische Themen haben nun mal die unangenehme Angewohnheit, dass sie von Land zu land unterschiedlich zu behandeln sind. Dieser Artikel ist jedenfalls derjenige Wikipedia-Artikel, der am meisten rechtsvergleichend und historisch an das Thema rangeht. Vielmehr geht gar nicht. Wenn du aber der Ansicht sein solltest, dass deswegen juristische Themen per se kein Bapperl kriegen sollten, dann sag das bitte offen. --Alkibiades 13:24, 7. Nov 2005 (CET)
- Ich sagte bereits offen, welcher Ansicht ich bin: Die Definition und der historische Abriss sollten allgemeiner formuliert sein. Dass es sich nicht um ein deutsches Grundrecht handelt, sondern um eines der sekundären Menschenrechte, erfährt man erst beim Runterscrollen. --Katharina 17:25, 7. Nov 2005 (CET)
- nein, das steht so in etwa im dritten Satz der Eingangsdefinition. Das im ersten Satz verwendete Wort "Grundrecht" bezieht sich auch nicht nur auf Deutschland. Man könnte auch, wie es der Brockhaus tut, von dem "Recht eines Einzelnen" sprechen, aber das bringt nicht viel weiter. Nur der zweite Satz der Eingangsdefinition bezieht sich auf Deutschland und das ist denke ich auch angemessen. --Alkibiades 18:55, 7. Nov 2005 (CET)
- Ich sagte bereits offen, welcher Ansicht ich bin: Die Definition und der historische Abriss sollten allgemeiner formuliert sein. Dass es sich nicht um ein deutsches Grundrecht handelt, sondern um eines der sekundären Menschenrechte, erfährt man erst beim Runterscrollen. --Katharina 17:25, 7. Nov 2005 (CET)
- juristische Themen haben nun mal die unangenehme Angewohnheit, dass sie von Land zu land unterschiedlich zu behandeln sind. Dieser Artikel ist jedenfalls derjenige Wikipedia-Artikel, der am meisten rechtsvergleichend und historisch an das Thema rangeht. Vielmehr geht gar nicht. Wenn du aber der Ansicht sein solltest, dass deswegen juristische Themen per se kein Bapperl kriegen sollten, dann sag das bitte offen. --Alkibiades 13:24, 7. Nov 2005 (CET)
- Der Einwand ist inhaltlich nicht gerechtfertigt, wie Alkibiades richtig feststellt, aber auch formal nicht, da die lesenswerten Artikel bewusst weniger streng reglementiert sind. Aber jeder kann natürlich abstimmen, wie er es für richtig hält. Daher sollten wir die Diskussion hier abbrechen. Es handelt sich ja um eine Einzelmeinung. --GS 19:06, 7. Nov 2005 (CET)
- C.Löser (Diskussion) 20:04, 9. Nov 2005 (CET) Pro einer der wenigen Artikel, die nicht nur die Situation in Deutschland, sondern auch der Schweiz und Österreich sowie Europa und zu allem Überfluss auch noch in weiteren EuMitgliedstaten und dann auch noch den USA ansprechen. --
- Kapitän Nemo 22:06, 9. Nov 2005 (CET) Pro - Lesenswert ist es allemal, zumal die Situation im europäischen Ausland ebenfalls erwähnt wird. --
Fake oder Realität?
BearbeitenErfasst wird aufgrund des thematischen Kontextes lediglich die berufsbezogene Ausbildung, die der Ausübung des Berufs logisch und praktisch vorausgeht. Nicht hierzu zählt die Ausbildung in allgemeinbildenden Schulen und ein Studium "just for fun", also beispielsweise der Besuch von Vorlesungen an der Universität als bloße Freizeitbeschäftigung einer Hausfrau ohne jede berufliche Zweckbestimmung.
- Erfasst wird aufgrund des thematischen Kontextes lediglich die berufsbezogene Ausbildung, die der Ausübung des Berufs logisch und praktisch vorausgeht.
Wenn es danach geht dürfte meine jetzige Ausbildung, die ich mache nicht einmal einen Job bringen... ist sehr ermutigend für die Leute, die sich Gedanken darüber machen, wie sie ihr Berufsleben bis zur Rente durchstehen wollen, ohne dass sie irgendwann mit dem Kopf unter dem Arm durch die Tür marschieren wollen, weil der Beruf sie im Prinzip schon früh angegriffen hat.
- Nicht hierzu zählt die Ausbildung in allgemeinbildenden Schulen und ein Studium "just for fun"
Ich glaube kaum, dass es Menschen gibt, die sich in die Tretmühle Schule oder Studium freiwillig begeben, um das ganze just for Fun zu machen. Wobei mir ehrlich gesagt eher in den Sinn kommt, dass mir jemand einen ziemlich üblen Streich spielt. Ist es eigentlich möglich, dass es Menschen gibt, die einem anderen absichtlich ein Studium aufhalsen, obwohl sie genau wissen, dass derjenige das eigentlich nicht schaffen kann? Dieses angeführte Beispiel:
- der Besuch von Vorlesungen an der Universität als bloße Freizeitbeschäftigung einer Hausfrau ohne jede berufliche Zweckbestimmung. wäre dann nämlich eigentlich ein Fall für Bild oder stammt es vielleicht sogar daraus?
Naja, schulische Ausbildung sehe ich nicht nur als bloße Freizeitbeschäftigung für Hausfrauen an, da ich eigentlich als Freizeitbeschäftigung etwas anderes ansehe. Ausserdem wüsste ich gerne, wie die Statistik aussieht, die diese Behauptung belegt, dass es das überhaupt gibt? Macht mich persönlich ehrlich gesagt im Moment sehr nachdenklich.--Keigauna 19:25, 20. Jan 2006 (CET)
- Das ist doch nur ein typisches Lehrbuchbeispiel, um zu verdeutlichen, wer sich auf die Berufsfreiheit berufen kann und wer nicht. --Alkibiades 12:27, 21. Jan 2006 (CET)
- Hey, leider werde ich das dumme Gefühl aber für mich nicht los, dass ich (Ich mache trotz meiner Jahre eine Ausbildung an einer Allgemeinbildenden Schule) in genauso eine blöde Situation hinein gedrängt wurde! Für mich ist das aber ehrlich gesagt kein Scherz, denn es war mir mehr als ernst, als ich wieder in die Schule ging! Allerdings hat es mich schon etwas gewundert, dass ich trotz meines Alters genommen wurde, denn ehrlich gesagt, hatte ich mir nicht ein Stückchen Chance ausgerechnet, überhaupt einen Platz zu bekommen, denn ich wusste, dass die Plätze begrenzt sind. Umso mehr hat es mich gefreut, dass ich diese Schule besuchen durfte aber mein Elan hat leider einen ziemlichen Absturz hinnehmen müssen im Vergangenen Jahr. Lag zwar auch nicht unbedingt nicht an mir, aber ich sehe nicht ein, warum ich immer alles einfach nur wegstecken, auch noch hinnehmen und vergessen soll. Naja aber Schwamm drüber, denn es war nicht nur meine Schuld, was da gelaufen ist, aber solange nicht auch die anderen sagen: hey, war zum Teil auch mein Fehler, kann ich nicht sagen dass es von meiner Seite her als Vergeben und vergessen gilt. Das heisst im Klartext, aus meinen Gedanken verbannen kann ich das zwar, aber verzeihen und sagen ist Vergangenheit, sorry, nee.
Auch wenn das jetzt wieder ein Privatgespräch war und wikipedia keine Seite für private Theorien und Thesenbildung ist und auch wenn ich evtl. jetzt eine rote Karte bekomme, es kann mir niemand meine Sichtweise versuchen auszutreiben...
Artikel des Tages
BearbeitenHallo, der lesenswerte Artikel wurde soeben von mir als Artikel des Tages für den 28.03.2009 vorgeschlagen. Anlass ist der 150. Jahrestag. Eine Diskussion findet hier statt. --Vux 02:31, 17. Jul. 2008 (CEST)
Finde den Artikel nicht so gut. Wenn jemand die Seite bearbeiten sollte, fände ich es gut, wenn folgendes gelöscht wird: "Nicht hierzu zählt die Ausbildung in allgemeinbildenden Schulen und ein Studium „just for fun“, also beispielsweise der Besuch von Vorlesungen an der Universität als bloße Freizeitbeschäftigung einer Hausfrau ohne jede berufliche Zweckbestimmung." Das ist ein völlig unsachlicher Zusatz, auch wenn "Universitäten" keine Institutionen zur "Berufsausbildung" sind. Die Verlinkung von "Beruf" fehlt - vieles würde sich dann erübrigen. ... Danke, Zacharias
- Mir ist als erstes aufgefallen, dass kein einziges Bild den Artikel schmückt. Hier sollte man unbedingt handeln. Z.B. Ein Bild von einem Berufsberatungszentrum oder ähnliches wäre sicherlich gut geeignet die lange Textwüste aufzulockern und zum lesen einzuladen. -- sk 15:24, 11. Jun. 2010 (CEST)
- Und mir fällt auf, dass hier die Geschichte der Berufsfreiheit in "Deutschland" von der Paulskirchen-Verfassung an dargestellt wird, aber mit keinem Wort erwähnt werden hier die ruhmreichen 40 Jahre der "DDR", die ja nun auch ein Teil der deutschen Geschichte ist und in der zigtausende von missliebigen Personen nicht den Beruf wählen durften, den sie sich gewünscht hätten... Christen, die sich konfirmieren ließen, durften ja zeitweise noch nicht einmal die EOS besuchen (="das Abitur machen"). - - Es ist klar, dass das heute keine mehr hören und wissen will, weil es politisch opportun ist, diese Zeit a la "Sonnenallee" schönzureden. Aber ein Lexikon sollte sich doch eine gewisse Objektivität bewahren, gerade in einem "Lesenswert"-Artikel! 84.133.192.74 20:28, 11. Jun. 2010 (CEST)
Unternehmen als Grundrechtsträger?
BearbeitenIn dem Artikel stand unter "persönlicher Schutzbereich" als letzter Satz: Keine Grundrechtsträger sind aber jedenfalls ausländische juristische Personen und juristische Personen des öffentlichen Rechts.. Diese Aussage war objektiv betrachtet falsch. Erstens gilt - soweit ich weiß - der Ausschluss der Grundrechtsträgerschaft für Unternehmen aus den Mitgliedsstaaten der EU nur begrenzt (zumindest werden sie genau so geschützt wie deutsche Unternehmen auch; Worauf dieser Schutz rechtsdogmatisch basiert, auf einer weiten Auslegung des Art. 2 GG für diese Unternehmen oder auf Art. 19 III i.V.m den einzelnen Grundrechten, ist glaube ich umstritten, ist auch nicht so wichtig). Zweitens sind juristische Personen des öff. Rechts laut BVerfG zwar grundsätzlich nicht Grundrechtsträger, sie können es aber im Ausnahmefall dennoch sein. Es kommt diesbezüglich nicht auf die Rechtsform als solche an, sondern darauf, wie die Aufgaben und das Handeln der juristischen Person zu beurteilen sind (vgl. BVerfGE 68, 193, 206 ff.). Damit sollte sich jemand befassen, der etwas Zeit und Ahnung hat, der Satz ist jedenfalls vorläufig gelöscht. --128.176.254.227 11:25, 17. Sep. 2008 (CEST)
Defekte Links
BearbeitenAlle Links zu Seiten des Instituts für Öffentliches Recht in Bern gehen nicht mehr. Auf deren Seiten gibt es den Hinweis, daß die Inhalte verschoben wurden nach www.fallrecht.ch, www.fallrecht.de und www.servat.unibe.ch/dfr . Leider kann ich diese Seiten von meinem Rechner hier auf der Arbeit nicht erreichen, so daß ich die Links nicht prüfen kann. Vielleicht sollte jemand anders mal die Links prüfen und die neuen aktuellen Links zu den entsprechenden Urteilen einfügen. --Emergency doc 18:43, 14. Nov. 2011 (CET)