Diskussion:Berufsschule
Die unteren Absätze (duale Ausbildung, Blockunterricht usw.) wiederholen sich teilweise mit den ersten Absätzen und könnten meiner Meinung nach "elegant" mit dem ersten Absatz zusammengefasst werden. --Major Tom 14:12, 21. Okt 2005 (CEST)
Hallo! Kann jemand ezwas zu den gesetzlichen Bestimmunge bzgl. der Notenbildung, Klassenarbeiten u. ä. ergänzen???
Weblink „Deutschlandweites Verzeichnis von Berufsschulen“
BearbeitenHabe mal dahinter geschrieben, das dieses unvollständig ist. Kennt jemand ein vollständiges, aktuell gehaltenes Verzeichnis von Berufsschulen (Bundesweit oder auch nur von einzelnen Bundesländern)? Im hier verlinkten Verzeichnis taucht z.B. die Gutenberg-Schule in Frankfurt am Main nicht auf – um nur ein konkretes Beispiel zu nennen.
Für den regelmäßigen Besuch der Berufsschule ist neben dem Auszubildenden selbst nicht der Ausbilder, sondern der Ausbildende verantwortlich. Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet bereits seit 1969 in Ausbildende und Ausbilder.
Der Ausbildende ist der Vertragspartner des Auszubildenden, demnach für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich. Der Ausbilder ist im Rahmen der Ausbildung der Erfüllungsgehilfe des Ausbildenden und nur diesem verantwortlich.
Anwesenheitspflicht
BearbeitenAnders als in dem Artikel behauptet, besteht für Auszubildende keine generelle Anwesenheitspflicht, wenn der Auszubildende seine Schulpflicht erfüllt hat (12 Jahre). Beispiel: Junge Dame, 21 Jahre alt, beginnt eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Auszubildende kann und darf in die Berufsschule, muss sie aber nicht. Sie kann und darf sich das erforderliche Wissen auch anderweitig (z.B. durch Ausbilder) beibringen lassen. Da in meinem Fall tatsächlich auch genau so geschehen, ist die Behauptung nach physischer Anwesenheitspflicht nicht korrekt.
Siehe auch hier: http://www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/pdfschw/pdfsw1011/berufsschulpflicht_2011.pdf --37.5.187.236 15:49, 13. Feb. 2013 (CET)
Unware Aussagen zu CH
BearbeitenIhre Bemerkung ".. Für die Aufnahme einer Ausbildung gibt es in Deutschland und in der Schweiz formal keine Voraussetzungen; die Selektion findet alleine durch die Betriebe statt." stimmt üBerhaupt nicht. Es gibt vom Staat (auf Verordnungsstufe) definierte Mindestanforderungen für jeden Beruf, inkl. die Aufnahme- und die Prüfungsanforderungen. Darum heisst das Fähigkeitszeugnis ja auch "Eidgenössisches Fähgikeitszeugnis" weil es staatlich definiert wird, unter staatlicher Aufsicht durchgeführt und schliesslich auch im ganzen Staat einheitlich anerkannt ist. Notabene in drei Kultur - und Sprachregionen. Letztgenannte Auflage unterscheided unser Schweizer Programm so wesentlich von Deutschen und Österreichischen.
Der Lehrbetreib evaluiert die Kandidaten, muss dabei jedoch die Mindestanforderungen gemäss Berufsbild sicherstellen. Dies kann als delegiertes Aufnahmeprozedere aufgefasst werden, da der Lehrbetrieb durch nachfolgende Meldung beim Staat die neu aufgenommenen Lehrlinge zur Bewilligung einreicht. Der Betrieb erledigt die Selektionskriterien ex-ante für die Anschliessende Aufnahme/Ablehnung. Da die Ausbildungsbetriebe genaue Kenntnisse der Bedingungen haben, sind Ablehnungen selten (bei Ausländern etwas häufiger). --Cosy-ch (Diskussion) 19:42, 24. Mär. 2013 (CET)
Gewerbeschule
BearbeitenIn der Begriffserklärungsseite Gewerbeschule steht: „Gewerbeschule bezeichnet in Deutschland als älteres Wort Berufsschule“. Warum wird das hier im Artikel nicht genannt bzw. weiter erklärt? thx --176.4.85.198 12:18, 12. Mai 2015 (CEST)
- Hallo IP! - "Warum wird das hier im Artikel nicht genannt bzw. weiter erklärt?" - Ich versuche es.
- Die Wikipedia ist ein Beteiligungsprojekt. Wenn du eine Meinung hast (und sie begründen (im Sinne von Einzelnachweisen) kannst): Schreibe es in den Artikel rein. --Flo Sorg (Diskussion) 14:06, 12. Mai 2015 (CEST)
Fortbildungsschulen
BearbeitenFortbildungsschulen haben noch nach 1912 bestanden. Beispielsweise im sächsischen Übergangsgesetz für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919.--Womse (Diskussion) 20:57, 5. Mai 2017 (CEST)
Älteste Berufsschule
BearbeitenBei einem Festakt am 13. Oktober 2018 wurde in Pforzheim unter Beisein der Kultusministerin Susanne Eisenmann das 250 jährige Jubiläum der Vorgängerschule der Goldschmiedeschule gefeiert. Mit der Gründung 1768 als Zeichenschule für die Arbeitskräfte der jungen Pforzheimer Uhrenmanufakturen sei sie die älteste Berufsschule [ich vermute, diese Aussage bezieht sich mindestens auf Deutschland]. (Quelle Pforzheimer Zeitung vom 15.10.2018, Seite 25) Werner
Berufsschule hat eigenen Abschluss
BearbeitenIm Artikel steht: "Die Berufsschule und damit die gesamte Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einer „zuständigen Stelle“ – so der Begriff aus dem Berufsbildungsgesetz – ab. In Deutschland sind dies zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), die Rechtsanwaltskammern oder Verwaltungsschulen (auch „Studieninstitute“ genannt)".
Dies ist so nicht richtig. Die Leistungen der Berufsschule haben keinen Einfluss auf das Bestehen der Abschlussprüfungen. Die Berufsschule vergibt einen eigenen Abschluss. Selbst wenn man keinen Berufschulabschluss bekommt, weil man bspw. zu schlechte Noten hat, kann man dennoch die Abschlussprüfung der "zuständigen Stelle" bestehen und bekommt seinen Facharbeiter- oder Gesellenbrief. Ist leider so. --84.60.151.177 17:14, 11. Jun. 2024 (CEST)