Diskussion:Berufssoldat

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Bungert55 in Abschnitt Stabsunteroffiziere
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Berufssoldat“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Nachversicherung Rentenversicherung

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Ich habe mir in Bezug auf die im folgendem aufgeführte Aussage eine Rechtsberatung eingeholt.
Zitat: "Ist ein Soldat auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten übergeführt worden und entschließt sich daraufhin, den Dienst zu quittieren, ist dies für ihn mit dem Verlust der Pensionsansprüche (und einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung) sowie Ansprüche auf Berufsförderung oder Übergangsgebührnisse verbunden."
Seitens DBWV wurde mir mitgeteilt, dass die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung seitens des Dienstherren auch bei Kündigung als Berufssoldat durchgeführt wird.
Diese Aussage wird auch durch die Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 19.02.2009 (Drucksache 16/12036) bestätigt. Hier heißt es unter Punkt B. Ausgangslage und geltendes Recht:
Nach geltendem Recht ist Grundlage eines Anspruchs auf Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz das Bestehen eines auf Lebenszeit angelegten öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses. Wenn ein solches besonderes Dienstverhältnis nicht mehr besteht und einseitig aufgelöst worden ist, entfallen die in diesem Verhältnis begründeten versorgungsrechtlichen Ansprüche. Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) schreibt für solche Personen, die unversorgt aus einem Dienstverhältnis ausscheiden, zur Sicherstellung der Altersversorgung eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Die Lasten der Nachversicherung hat der bisherige Dienstherr allein zu tragen. Dementsprechend hat der Bund die Nach versicherungsbeiträge in voller Höhe und zwar sowohl den Arbeitgeber- wie auch den Arbeitnehmeranteil zu ̧übernehmen.
Über eine Korrektur des Artikels würde ich mich sehr freuen, da sonst falsche Informationen für ggf. ratsuchende gestreut werden. (nicht signierter Beitrag von 84.133.81.200 (Diskussion) 10:26, 22. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Ich habe noch nicht verstanden, was genau in dem Satz im Artikel falsch ist. Mache doch bitte einen konkreten Korrekturvorschlag! Danke/Gruß!--Matysik 11:14, 22. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Die Aussage zum Thema der Nachversicherung bei Kündigung ist falsch! Eine Nachversicherung findet statt --> der Teil (und einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung) sollte aus dem Atrikel entfernt werden. Wenn man den Sachverhalt der Nachversicherung nicht aus dem Artikel entfernen möchte, sollte expliziet erwähnt werden, dass die Nachversicherung auch bei Kündigung, durch den Dienstherren nachgezahlt wird (sowohl der Arbeitnehmer. - als auch der Abreitgeberanteil werden vom Dienstherren nachgezahlt) Mich persönlich verunsicherte die bisherige Aussage, dass man sowohl auf die Übergangsgebührnisse, als auch auf den BFD Anspruch und auf die Nachversicherung in der Rentenkasse bei Kündigung verzichten müsse.

Da ich mich auf Grund dieser Aussage den Rat eines Rechtsberaters eingeholt habe, wollte ich diese Information dem Verfasser des hier angelegten Artikels zukommen lassen, damit weitere Ratsuchende Ihre Entscheidungen auf Grund falschen Informationen treffen (nicht signierter Beitrag von 84.133.104.94 (Diskussion) 14:26, 23. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Ich habe den Artikel überarbeitet, ich hoffe jetzt herrscht Klarheit! --Bungert55 (Diskussion) 16:56, 23. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

auswahl

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wichtig wäre das darstellen der freien stellen pro jahr (ca.) und die anzahl der bewerber um abschätzen zu können, wieveil % der bewerber in das berufssoldatensein eintreten könnten. Ferner ein hinweis, ob der bewerber die stellenvoraussetzung fachlich bereits mitbringen muss oder eventuell in einem zeitrahmen erwerben muss? Also wenn ein koch ausscheidet, kann auch nur ein koch sich bewerben?--217.255.133.244 16:53, 29. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Hier sollen Themen dargestellt werden, die – auch langfristig – relevant sind. WP ist kein Informations- oder Auskunftsportal, d. h. die Dinge, die du hier anregst, will und kann WP nicht darstellen. Solche Fragen sollten an die Bundeswehr gestellt und von dort beantwortet werden. Was wir hier darstellen können, sind ggf. Auswahlverfahren oder die aktuelle Situation. Z. B.
„Die Bundeswehr umfasst aktuell 58.114 Berufs- und 112.828 Zeitsoldaten ((Gesamt: 170.942)) sowie 8.265 Freiwillig Wehrdienstleistende. (September 2024)
--Bungert55 (Diskussion) 17:25, 29. Jan. 2018 (CET)Beantworten
nun ja, den absatz "Rechtsstellung und Auswahl" gibt es in dem artikel aber schon länger und wenn man/wir schon von auswahl "sprechen", dann könnte man auch etwas zum verhältnis sagen (sofern bekannt). Zu meiner zeit war --berufssoldat werden-- sowas wie 6 richtige im lotto (hatten immer nur andere das glück :-). Ich finde es nur fair, wenn man hier auch etwas präziser wäre. Es geht eben NICHT nur nach Eignung, Befähigung und Leistung der einzelnen Bewerber.--217.255.133.244 18:19, 29. Jan. 2018 (CET)Beantworten
zitat aus https://www.bundeswehrentdecken.de/soldatenberuf/berufssoldaten Berufssoldaten, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten waren grundsätzlich alle vorher Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit. Anschließend kann man in den Laufbahnen der Feldwebel und der Offiziere einen Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten stellen. Dieser Antrag unterliegt einer strengen Bestenauslese. Außerdem wird der Antrag nur bewilligt, wenn Eignung und Bedarf stimmen. Entscheidend sind also einerseits die Leistungen als Zeitsoldatin oder Zeitsoldat und andererseits eine freie Stelle innerhalb des gewünschten Tätigkeitsbereiches. Man kann nur in wenigen Ausnahmefällen gleich als Berufssoldatin oder Berufssoldat in die Bundeswehr einsteigen. Wenn man das allgemeinverständlicher "umschreibt" (URV) und das ggf. noch mit zahlen versehen könnte, meine ich, auch hier in diesem nachschlagewerk einem suchenden eine angemessene antwort in diesem artikel geben zu können.--217.255.133.244 18:40, 29. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Die Bundeswehr weiß, wieviele der Bewerber auf BS im Vorjahr übernommen wurden. Veränderungen der Stellen verändern die Chancen: Streitkräfte: 5000 neue Berufssoldaten für die Bundeswehr - WELT https://www.welt.de › Politik › Deutschland 29.08.2015 - Die Armee steht mit zivilen Arbeitgebern im Wettbewerb um Fachkräfte. Um attraktiver zu werden, stockt das Wehrressort die Zahl der Berufssoldaten auf. Doch die Stellen werden anderswo gestrichen. Und die Übernahmechancen sind abhängig von der Zahl und Qualifikation der Mitbewerber, aber auch sehr von der ATN/ATB: wegen der Auslandseinsätze hatten z.B. Feuerwerker plötzlich beste Chancen. Von daher hat die Zahl vom Vorjahr (s.o.) wenig Relevanz für die Zukunft und müsste erheblich aufgedröselt werden, um auf ATB-Ebene an (vermeintlicher) Aussagekraft für interessierte Betroffene zu gewinnen. Da gilt m.E.: Frag Deinen S1 oder Personalführer!--Güwy (Diskussion) 19:51, 29. Jan. 2018 (CET)Beantworten

interessant schon mal, das von den 185.ooo soldaten nur ca. 50.000 einen unbefristeten arbeitsvertrag haben, alle anderen "berufssoldaten" haben nur einen zeitvertrag. (stand 2015) Auch zeitsoldaten genannt.https://www.welt.de/politik/deutschland/article145770311/5000-neue-Berufssoldaten-fuer-die-Bundeswehr.html--217.255.133.45 08:54, 30. Jan. 2018 (CET)Beantworten

das ein klärungsbedarf besteht sieht man auch an solchen fragen:

Die antworten bleiben aber relativ "nebulös". Auch 6 richtige "könnte" man theoretisch beim lottospiel erreichen...--217.255.133.45 09:06, 30. Jan. 2018 (CET)Beantworten

...die sich verpflichtet haben, auf Lebenszeit Wehrdienst zu leisten ?

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Also so wie z. B. ein Papst zu dienen, bis zum Ableben ? Kann man doch auch nicht sagen. In der Zeit ihrer Berufstätigkeit wohl, bis zur Ruhestandsversetzung, aber doch nicht auf Lebenszeit. Mann - o - Mann. --46.244.254.208 18:02, 5. Dez. 2020 (CET)Beantworten

§ 1 Abs. 2 Soldatengesetz --Roger (Diskussion) 19:26, 5. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ist ebenso eine Standardformulierung bei Berufsbeamten, die gleichfalls nach der Probezeit auf Lebenszeit berufen werden. Und wenn man nicht entlassen wird aus dem Beamtenverhältnis (vor oder nach der Versetzung in den Ruhestand), ist man das in der Tat bis zum Tode, denn nach der Pensionierung ist man als Ruhestandsbeamter immer noch de jure Beamter (was also rechtlich etwas anderes ist als ein Rentner oder Pensionär).--Matysik 16:58, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Man wird auch in den Ruhestand versetzt und nicht entlassen wie bei der Rente. Das Ruhestandsgehalt bezahlt auch der Dienstherr und nicht eine Rentenkasse. Zudem gelten die Pflichten als Beamter oder Soldat weiter. Zum Beispiel Verschwiegenheitspflicht oder Verfassungstreue. Das geht soweit das als Disziplinarmaßnahme das Ruhestandsgehalt gekürzt oder ganz aberkannt werden kann. Die Verpflichtung gegenüber dem Staat gilt als Berufssoldat oder Beamter lebenslang.--Salier100 (Diskussion) 20:02, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Die Gesetzesformulierung lautet „In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten kann berufen werden, wer sich freiwillig verpflichtet, auf Lebenszeit Wehrdienst zu leisten.“ Strenggenommen reicht die Verpflichtung nicht aus, sondern Berufssoldat ist, wer aufgrund dieser Verpflichtung in das Dienstverhältnis berufen wird. Ansonsten aber ist in einer Enzyklopädie die strikte Übernahme einer Gesetzesformulierung völlig korrekt und hier nicht zu diskutieren. Denn Diskussionsseiten in Wikipedia dienen nur der Verbesserung des Artikels, nicht politischer Diskussion über Gesetzesinhalte. Das hat 46.244.254.208 übersehen.--Lexberlin (Diskussion) 00:33, 8. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Stabsunteroffiziere

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Es wird in letzter Zeit immer wieder versucht, die Stabsunteroffiziere im Fachdienst hier explizit zu erwähnen. Auslöser ist wohl die mit dem „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ eingeführte Möglichkeit. Übersehen wird dabei, dass das Soldatengesetz dadurch geändert wurde. Früher stand dort, dass Unteroffiziere erst nach Beförderung zum Feldwebel Berufssoldat werden können. Mit dem Klammerzusatz, dass Feldwebelanwärter erst mit der Beförderung zum Feldwebel Berufssoldat werden können, wird implizit ausgedrückt, dass Unteroffiziere, die nicht Feldwebelanwärter sind (also Fachdienstunteroffiziere) auch Berufssoldat werden können. (Vgl. Bundeswehrseite) --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 11:52, 23. Sep. 2022 (CEST)Beantworten