Diskussion:Berufsverband
Gewerkschaft
Bearbeitenwas ist denn der unterschied zwischen gewerkschaft und berufsverband?? (nicht signierter Beitrag von 84.57.119.113 (Diskussion) 20:10, 23. Jan. 2007)
Antwort: Eine Gewerkschaft ist nur für Arbeitnehmervertretungsinteressen im Sprachgebrauch üblich.
- Ein Berufsverband ist insbesondere für Handel- oder Handwerksbereiche (z.B. Abschlepp- und Pannendienst, Sanitärhandel, Heizungsanlagenbau, Kfz-Reparaturgewerbe, Bootsbau, Fertighausbau, Bäckerhandwerk, Metzgerhandwerk, Hochbauunternehmen, Tiefbauunternehmen,usw...) definiert.
- Da in manchen Gewerbebereichen sehr viele Klein- und Kleinstbetriebe tätig sind, die streng genommen fast immer die Grenze zur SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT berühren, spricht man in der Umgangssprache gelegentlich auch (z.B.) von einer Gewerkschaft der ....-Unternehmen.
- Diesen faktisch fast scheinselbständigen Betrieben wird in der täglichen Praxis z.B. das corpority identity vorgeschrieben. Beispiel: Farbe und auffällige Beschriftung der Einsatz-Kfz (z.B. im Abschlepp- und Pannendienstgewerbe) - bei dem gar nicht oder fast nicht mehr lesbar der eigentliche Dienstleister sichtbar wird. Berufs- und/oder Warnkleidung ebenfalls im Logo des marktstarkten Vertragspartners.
- Am Betriebsgelände übergroß in Schrift, Bild und Farbe des dominierenden Vertragspartners.
- Für den normalen Kunden ist fast nicht mehr sichtbar, daß er hier einem kleinem Einzelunternehmer gegenübersteht. Oftmals werden diesen "unter falscher Flagge segelnden Betrieben" sogar exakte Verhaltensregeln und selbstverständlich oft auch die Preise vorgeschrieben. Auch die Art einer Abrechnungsmethode, z.B. die schon fast an organisierten Betrug grenzenden (bzw. eintreffenden)sog. Schaukelpreismöglichkeiten kennzeichnen diese immer häufiger auftretende Erscheinungsform.
- Es gilt für Kunden die höchste Vorsicht, wenn die gesetzliche Preisangabenverordnung (PAngV) = die Pflicht zum deutlichen Aushang der Preislisten oder gar die Weigerung einer Preislisten-Kopie-Herausgabe vehement verhindert wird.
- Gemeinsam ist einer (regulären) Gewerkschaft und Berufsverband die GEGNERFREIHEIT !
- In einer (Arbeitnehmer-) Gewerkschaft dürfen nur Arbeitnehmer Mitglied werden.
- Dies gilt auch für den (regulären) Berufsverband (LOBBYVERTRETUNG).
- Hier dürfen nur entsprechende Mitglieder einer Berufsgruppe (Unternehmer)vertreten werden.
- Wg. der verschwimmenden Grenze zur Scheinselbstständigkeit bzw. der dann auftretenden FREMDBESTIMMUNG ist in einem Berufsverband besonders genau darauf zu achten, daß keine "Auftraggeber" dieser Berufsgruppe ebenfalls Vereinsmitglied des Berufsverbandes werden und hier die Interessen der ursprünglichen Mitglieder unterwandern. Leider kommt dies in falschen Verbänden immer häufiger vor. Im Namen erkennt man diese Falschspieler nicht ! Hier muß man die Mitgliederlisten genau überprüfen. (nicht signierter Beitrag von Pramschüfer Dieter (Diskussion | Beiträge) 11:55, 24. Jan. 2007)
Steuerrechtlich wohl keiner. --StefanDT (Diskussion) 18:41, 25. Okt. 2015 (CET)
Standesvertretung
BearbeitenWas ist der Unterschied zwischen Standesvertretung und Berufsverband? --LA2 12:40, 23. Jan. 2009 (CET)
Fachgesellschaft
BearbeitenIm Artikel wurden Fachgesellschaften mit Berufsverbänden verwechselt. Die Fachgesellschaften (wie z.B. die GI) spendieren Rabatt bei Doppelmitgliedschaft in "befreundeten" Fachgesellschaften. Das hat aber mit Berufsverbänden nichts zu zun. Bei diesen geht es bei Doppelmitgliedschaften eher um solche Fälle, wo man Mitglied in einem Regionalverband sein kann und dann Rabatt bei einer Mitgliedschaft im Dachverband bekommt. -- 193.128.87.36 12:03, 20. Mai 2010 (CEST)
Neufassung KStR
BearbeitenIm Abschnitt "Aufgaben" sowie im Einzelnachweis 1 wird auf Randnummer 16, Absatz 1, KStR 2004 verwiesen. Dieser Fassung ist veraltet. Die Neufassung ist hier zu finden: R 5.7 KStR 2015 Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 (KStR 2015). Ich würde das gerne über eine Vorlage einbinden, aber mit der Vorlage:§ scheint das nicht möglich zu sein. --W.E. ✉ 12:20, 29. Nov. 2017 (CET)