Diskussion:Berufung (Recht)/Archiv/1

Court of Appeal

vermutlich wird man verarscht, dass ja in "andere Sprachen" schon das court of appeal im Artikel Wichse drin ist; allerdings ist für mich persönlich dieser Hinweis zu ... zu wenig. Er taucht ja auch in der Ansicht des Artikels nicht auf. Daher mein extra Verweis. LaScriba 20:24, 29. Jun. 2004 (CEST)

Verwaltungsrecht

Die bisherige Formulierung ist falsch, bzw. nicht vollständig. Auf die Regelungen der §§ 124, 124a VwGO wird kaum Bezug genommen. Von den grammatikalischen Fehlern im Artikel ganz zu schweigen. So kann das nicht stehenbleiben; kann das jemand überarbeiten? --84.174.231.136 03:39, 30. Nov. 2006 (CET)

Zivilrecht

M.E. kommt hier nicht genügend zum Ausdruck, dass die Berufung nach dem neuen Berufungsrecht nur noch eine eingeschränkte neue Tatsacheninstanz ist. Es sollte hervorgehoben werden, dass das Berufungsgericht grs. an die Tatsachenfeststellungen des Ausgangsgerichts gebunden ist u. dass auch im Grundsatz ein Verbot neuer "Angriffs- und Verteidigungsmittel" besteht.Vatiwurst 18:29, 31. Jan. 2007 (CET)

Frage zur Fristenberechnung

1 Monat nach Urteilsverkündung oder nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung? -- Simplicius 22:42, 15. Mai 2007 (CEST)

Die Berufungs(einlegungs)frist beginnt mit der der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Vollständig bedeutet i.d.R. mit Tatbestand und und Gründen.Vatiwurst 10:06, 24. Mai 2007 (CEST)

Im Übrigen vgl. Fälle, in den es Tatbestand und Begründung nicht bedarf. --CJB 10:37, 24. Mai 2007 (CEST)

Überarbeiten: generell: qualität des artikels

natürlich möchte ich niemandem zu nahe treten oder gar überheblich klingen. gleichwohl muß ich feststellen, daß der artikel in einem maße fehler, lücken und mißverständliche passagen enthält, das ihn imho gänzlich unbrauchbar macht. er sollte daher meines erachtens komplett neu geschrieben werden - idealerweise durch jemanden, der sich im rechtsmittelrecht ein wenig auskennt. da ich selbst gegenwärtig nicht über die dafür nötige zeit verfüge, es mir andererseits jedoch unvertretbar erscheint, den artikel in dieser form stehen zu lassen, wäre ich dankbar, wenn jemand, der mit der verwendung der entsprechenden bausteine/vorlagen vertraut ist, einen geeigneten warnhinweis anbringen könnte. danke. --Bert Heisterkamp 16:43, 21. Feb. 2008 (CET)

Im übrigen ist das im Artikel gebrauchte Deutsch fürchterlich. Auf dem Dorf findet eine Kirmes statt, ja. Aber nicht: "findet gegen Endurteile die Berufung statt" oder ähnlich. Natürlich kann man das Gesetz abschreiben; das nutzt aber niemandem. Ein bisschen Mühe muss man sich schon machen. Leider habe ich auch weder Zeit noch Kenntnisse, um einen wirklich guten Artikel zu schreiben. Matthias217.233.17.230 17:53, 14. Aug. 2010 (CEST)

Der Text klingt genauso wie ein Anwaltsschreiben, Gesetzestext oder Behördenschreiben: für einen Normalbürger nicht zu verstehen: lange verschachtelte Sätze, massive Fachbegriffe. Für Wikipedia schlicht ungeeignet! (nicht signierter Beitrag von 79.251.156.131 (Diskussion) 09:52, 5. Aug. 2013 (CEST))

Grafik

In der eingebetteten Grafik wird für die ordentliche Gerichtsbarkeit nur der BGH als Revisionsinstanz angeführt, im Artikel dann allerdings zutreffend in Strafsachen auch das OLG als Revisionsinstanz genannt. Sollte die Grafik entfernt werden? --Godendorff 11:53, 16. Okt. 2008 (CEST)