Diskussion:Beschluss (deutsches Recht)

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Markus Bärlocher in Abschnitt Verständlichkeit

Vorschlag Änderung Titel

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in "Beschluss (Deutsches Recht)" MrPtroll 01:17, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Sprungbeschwerde, Beschwerde

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Hallo.

ich möchte anregen, dass diese Begriffe in Wilipedia beschrieben werden.

Eien Beschwerde ist eine in Gerichtsprozessen eingereichte Beschwerde nach Urteil die zur Revision beim nächsthöheren Gericht führt, wenn zugelassen. Eine Sprungbeschwerde springt bis zur angegebenen Institution bei der Revision, wenn diese im Urteil zugelassen ist. z.B. direkt bis zum Bundesgerichtshof wenn ein Gericht Bedenken über die Gesetzmässige Verfahrensweisse äussert.

Leider fehlt den opfern oft die Kraft für endlose Reibereien mit der ohnehin wenig beachteten Verfassung.

So gilt der Grundsatz: Justitia mag blind sein, aber sie kann im Dunkeln sehn.


Kann bitte jemand die Artikel Sprungbeschwerde und Beschwerde erstellen, bzw. in Wiki suchmaschine verlinken?

In diesem Sinn ein besinnliches Fest in Gedenken an eine Geburt eines Kindes einer obdachlosen Familie in einem Stall unter Tieren. Der Geburt Jesu, unseres Erlösers. Für ein Herz für Familien

-- Wikistallion 17:52, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Verständlichkeit

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Kann bitte jemand den Artikel so umschreiben, dass er auch für Nicht-Juristen verständlich ist? Es ist eine Zumutung für den Leser, ihm in diesem Text lauter blaue Links anzubieten, nur damit er durch mühsames Rumklicken immer noch keine Chance hat (denn die verlinkten Artikel sind für Nicht-Juristen ebenfalls schwer verständlich) hier eine Antwort auf sein Wissensbewdürfnis zu erhalten. Beispiele aus dem lebenspraktischen Alltag können bei Verstehen viel helfen. Danke, --Markus (Diskussion) 09:13, 20. Aug. 2019 (CEST)Beantworten