Diskussion:Besitzstand der EU

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Eusc in Abschnitt Lemma-Korrektur

Gericht erster Instanz

Bearbeiten

Das Gericht erster Instanz heißt durch die Änderungen des Lissabon-Vertrags jetzt "Das Gericht der Europäischen Union", soweit ich weiß. Könnte man ändern, oder? --132.231.179.6 15:40, 18. Feb. 2010 (CET)Beantworten


Weiß jemand, ob man die Koolhaas-Ausgabe des Acquis kaufen kann? Ich meine mich zu erinnern, dass sie kein Unikat bleiben sollte. -- mawa 03:18, 13. Okt 2004 (CEST)

Wortbedeutung

Bearbeiten

M.E. wäre es schön in der Definition die wörtliche Bedeutung von Acquis communautaire darzustellen. --Thosch66 23:59, 16. Dez 2004 (CET)

Umfang: hier Primärrecht

Bearbeiten

Das ist extrem unvollständig und würde in einer mündlichen Prüfung nicht gut ausgehen, bitte ergänzen (!)--Minuex 14:56, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Übernahme des Acquis communautaire in älteren EU-Mitgliedsstaaten

Bearbeiten

Der Artikel schreibt, dass seit 1973 alle neuen EU-Mitgliedsstaaten den Acquis Communautaire komplett übernehmen müssten. Wie sieht es denn mit den Alt-Mitgliedern aus? Haben die den Acquis Communautaire komplett übernommen oder gibt es für die Ausnahmen? Ich denke da v. a. an Dänemark, Schweden und Großbrittanien. -- 62.156.54.241 05:24, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Lemma-Korrektur

Bearbeiten

Laut EuroVoc, dem multilingualen Thesaurus der Europäischen Union, sind "Besitzstand der Gemeinschaft" (Siehe hier bei EuroVoc) bzw. die adjektivierte Form gemeinschaftlicher Besitzstand (Siehe hier) die offiziellen deutschen Bezeichnungen für das im Artikel behandelte Thema.

Weder die englische Bezeichnung "EU-Acquis" noch die französische Bezeichnung "acquis communautaire" sind demnach im Deutschen die amtlichen Bezeichnungen. Auch wenn der französische Begriff "acquis communautaire" gelegentlich in Klammern dahinter angegeben wird oder manchmal sogar nur benutzt wird, sind "acquis communautaire" oder "EU-Acquis" doch eher Jargon-Begriffe, ähnlich wie "Hartz IV". Ein gängiger Begriff, aber das Gesetz heißt offiziell anders.

Als Beispiel hier ein EU-Text zu Polen, wo vom gemeinschaftlichen Besitzstand die Rede ist, das Wort Acquis jedoch nicht ein einziges Mal erscheint: europa.eu/legislation_summaries/poland

Deshalb sollte das Lemma dieses Artikels auch entsprechend angepasst werden. Auch wenn "EU-Acquis" oder "acquis communautaire" in manchen Kreisen als Jargon verwendet wird, sind die Begriffe nicht wirklich lemma-tauglich.--Eusc (Diskussion) 00:05, 15. Apr. 2013 (CEST)Beantworten