Diskussion:Besseres Hannover

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Aktenstapel in Abschnitt Öffentliche Verwendung des »Abschiebär«

Anfechtbarkeit (erledigt)

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Es fehlt, das die Gruppe aktuell gegen das Verbot mit einer Klage vorgeht. Klagevertreter ist u.A. "Udo Vetter". Siehe dazu: NDR: "Besseres Hannover" klagt gegen Verbot und HAZ: Besseres Hannover klagt gegen Verbot. Das dürfte wohl relevant für diesen Artikel sein! (nicht signierter Beitrag von 212.255.244.133 (Diskussion) 10:47, 1. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Das Verbot ist im Januar 2014 unanfechtbar geworden (siehe Artikel). Aktenstapel (Diskussion) 08:05, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Öffentliche Verwendung des »Abschiebär«

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Bemerkenswert ist, dass der Abschiebär nicht im verfügenden Teil des Verbots genannt wird. Mir ist gerade unklar, ob diese (belegte) Behauptung im Artikel zutreffend ist, weil ich keine Zeit habe, die angegebenen Quellen zu prüfen. Aktenstapel (Diskussion) 08:05, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Vielleicht fällt der Bär unter diesen Punkt: »Sachen Dritter werden beschlagnahmt und eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an die Vereinigung „BESSERES HANNOVER“ deren verfassungswidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind.« Vielleicht gehört er auch zur Insolvenzmasse. Aktenstapel (Diskussion) 08:13, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten