Diskussion:Betreuerausweis
Bestallungsurkunde
BearbeitenIch habe den Begriff Bestallungsurkunde in den ersten Satz aufgenommen, da das Lemma Bestallungsurkunde auf Betreuerausweis weiterleitet und man nicht erst den ganzen Artikel lesen will, um den Bezug der beiden Begriffe zu erfahren. --131.234.198.7 11:24, 16. Aug. 2007 (CEST)
Bestellungsurkunde
BearbeitenIch glaube, Bestallungsurkunde und Bestellungsurkunde überschneiden sich thematisch, dies aber nur zum Teil! Ich glaube darüber hinaus, dass das Synonym Betreuerausweis zu eng gefasst ist, wenn man den mittelalterlichen Begriff der Bestallung (= Bestellung?) zugrunde legt. Wer kann helfen, dies zu klären? --100humbert (Diskussion) 18:13, 7. Aug. 2013 (CEST)
Belege fehlen
BearbeitenDer Baustein "Belege fehlen" verweist so schön auf die Diskussionsseite.. da steht aber nichts dazu, warum der Baustein konkret gesetzt wurde. Die entsprechenden Passagen sind mit den passenden Normen belegt. Einfach mal Bausteine setzen ist auch ein bisschen wenig. Also bitte konkreter sagen, wo Quellen fehlen sollen. Danke. --Kobschaetzki (Diskussion) 14:15, 14. Jan. 2014 (CET)
- Okay, Belegbaustein entfernt, da hier nichts mehr nachkam. Falls da hier noch jemand was dazu nachtragen möchte, dann bitte erstmal hier, bevor wieder ein Baustein gesetzt wird. Danke. --Kobschaetzki (Diskussion) 10:21, 29. Jan. 2014 (CET)
Die Urkunde zu einer Bestallung
BearbeitenEine Weiterleitung der Bestallungsurkunde auf Betreuerausweis ist schlichtweg falsch. Wenn es eine Überschneidung gibt, dann ist der Betreuerausweis eine Art der Bestallungsurkunde. Bestallungsurkunden gibt es aber sehr viele verschiedene. Im Prinzip besitzt jeder mit einem öffentlichen Amt betraute Mensch, eine Bestallungsurkunde, die seine Amtseigenschaften und den Eigentümer als Amtsinhaber beweisbar macht. Das trifft auf den verbeamteten Lehrer genauso zu, wie auf den Polizisten und den Finanzbeamten, auf den Amtsarzt und den Richter genau so, wie auf den Minister. Diese Urkunden werden heute in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich genannt, sind aber historisch Bestallungsurkunden. Der Begriff erscheint etwas antiquiert, ist aber in Amtskreisen und in der Judikative noch immer gebräuchlich.
Im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm finden wir 1853 für den Begriff Bestallung die Definition "Anstellung eines Dieners und Beamten" und diese bewusst abgegrenzt von der "weitergehenden Bestellung", die inhaltlich allgemeiner Verwendet wird.
Eine Weiterleitung sollte demnach auf den Begriff "Bestallung" erfolgen und dieser ausführlicher behandelt werden.