Diskussion:Betreuungsgeld
Redundanz zu zu Artikel Erziehungsgehalt
BearbeitenDie derzeit im Artikel Erziehungsgehalt dargestellte Geschichte des Betreuungsgeldes sollte hierher übertragen werden, und dort ein Hinweis auf den Hauptartikel erfolgen. --Janjonas (Diskussion) 20:33, 3. Aug. 2013 (CEST)
Das Betreuungsgeld wurde doch schon am 01. August 2013 eingeführt. (nicht signierter Beitrag von 88.69.114.72 (Diskussion) 13:41, 6. Okt. 2013 (CEST))
Begriff "Herdprämie"
BearbeitenWenn der Begriff "Herdprämie" hierauf verlinkt, sollte er dann nicht wenigstens unter "Kritik" erwähnt werden? --Hlambert63 (Diskussion) 19:14, 12. Sep. 2014 (CEST)
Finnland, Schweden, Norwegen
BearbeitenIch lebe derzeit in Schweden. Die Regelung in Bezug auf das Betreuungsgeld (vårdnadsbidrag) gilt hier nicht einheitlich sondern variiert von Kommune zu Kommune. Von allen 290 Kommunen in Schweden gab es im Jahr 2012 in 112 die Möglichkeit, das Betreuungsgeld zu beantragen.
Quelle: http://sv.wikipedia.org/wiki/V%C3%A5rdnadsbidrag#Kommuner_som_inf.C3.B6rt_v.C3.A5rdnadsbidrag
Ebenso wie in Deutschland ist das Betreuungsgeld politisch umstritten. (nicht signierter Beitrag von 130.243.119.164 (Diskussion) 12:24, 11. Jun. 2015 (CEST))
- Alle Aussagen in dem Abschnitt basieren auf wissenschaftlichen Belegen. Änderungen können vorgenommen werden, sollten aber auch auf ähnlich zuverlässigen Belegen aufbauen. Die (schwedische) Wikipedia ist für die (deutschsprachige) Wikipedia keine zuverlässige Quelle. --SanFran Farmer (Diskussion) 20:25, 12. Jun. 2015 (CEST)
Primar berufstätig?
Bearbeiten"Das Betreuungsgeld ist eine Sozialleistung für primär berufstätige Familien ... ". Was bedeutet "primär berufstätig"? Gibt es auch "sekundär berufstätig"? Könnte das erklärt werden? --Turdus (Diskussion) 18:28, 24. Jul. 2015 (CEST)
- Zunächst war es berufstätig, jetzt ist es primär berufstätig. Vielleicht kann Benutzer:IrrtNie sich hier zu Wort melden und erklären. Es ist unbestritten, dass auch abeitslose Eltern Betreuungsgeld erhalten. ALG-I-Empfänger ohne Anrechnung, ALG-II-Empfänger mit. --SanFran Farmer (Diskussion) 15:32, 25. Jul. 2015 (CEST)
- Primär berufstätig heißt versicherungspflichtig also nicht ALG-II-Empfänger mit einer Nebenbeschäftigung oder Aufstocker. Da ALG-II-Empfängern aber alles an Betreuungsgeld wieder abgezogen wird, muss man auch klar sagen, das sie es nicht bekommen, damit keine Missverständnisse über die Zielgruppe entstehen.
- Für ALG-II-Empfängern hat das Betreuungsgeld nur eine symbolische Bedeutung. Man erinnert sie damit nur daran, das es ihnen zusteht, man es ihnen aber nicht gewähren will und es deswegen auch die 100%-Abschläge gibt.
- Eltern sind da eben nicht gleich Eltern. Hartz IV-Eltern sollen ihre Kinder nicht selbst erziehen dürfen. Da weiß man nicht, was die mit dem Betreungsgeld netto wirklich machen würden. --IrrtNie (Diskussion) 12:44, 26. Jul. 2015 (CEST)
- Was ist mit Eltern, die Arbeitslosengeld (nicht Arbeitslosengeld II) erhalten und ebenfalls Anspruch auf das Betreuungsgeld (ohne Anrechnung) haben, sind diese auch "primär beschäftigt"? --SanFran Farmer (Diskussion) 15:24, 26. Jul. 2015 (CEST)
- Arbeitslosengeld 1 Empfänger gelten ja noch nicht als Langzeitarbeitslos. Man sieht sie offenbar daher auch noch als eine förderwertige Erziehergruppe an, die auch wieder in eine primäre Beschäftigung zurückfindet. --IrrtNie (Diskussion) 15:49, 10. Aug. 2015 (CEST)
- User:IrrtNie, rein rechtlich erhalten auch ALG-II-Empfänger Betreuungsgeld. Ich halte diesen Einschub gleich im ersten Satz für keine gute Idee. Dafür gibt es extra den Abschnitt: Verhältnis zu anderen Sozialleistungen. Und darin steht bereits, dass das Betreuungsgeld auf ALG II in voller Höhe angerechnet wird. --SanFran Farmer (Diskussion) 16:25, 13. Aug. 2015 (CEST)
- Es wird in voller Höhe abgezogen weil es für Arbeitslosengeld 2 Empfänger schlicht und einfach nicht vorgesehen ist. Das ist dass was hinten netto bei raus kommt. Das ist nicht nur ein einfaches "Verhältnis zu anderen Sozialleistungen" oder nur eine Anrechnung darauf. Man kann das amtliche Korinthen-Hochdeutsch, für das Verständnis im Artikel da eigentlich auch mal weglassen. --IrrtNie (Diskussion) 01:38, 14. Aug. 2015 (CEST)
- Nach der gleichen Logik erhalten Alg-2-Empfänger auch kein Kindergeld und kein Elterngeld. Diejenigen unter ihnen, die Alg 1 und aufstockend Alg 2 beziehen, erhalten folglich auch kein Alg 1. Kurzum - sie erhalten eigentlich gar nichts, denn außer Erwerbseinkommen und ganz wenigen privilegierten Sozialleistungen wird alles auf Alg 2 angerechnet. Folglich ist all das "für Alg-2-Empfänger nicht vorgesehen". Wann fügen Sie das in die entsprechenden Artikel ein, wenn Sie das unbedingt so sehen wollen? Hätte man Alg-2-Empfängern kein Betreuungsgeld gewähren wollen, hätte man sie ja einfach aus dem Kreis der Leistungsberechtigten ausschließen können - hat man aber nicht. Und das ist gerade für das "Verständnis im Artikel" wichtig - viele wären ja froh gewesen, wenn sie nicht noch einen Antrag mehr hätten stellen müssen, ohne finanziell was davon zu haben. Sie mußten aber - weil sie eben durchaus zum Kreis der Berechtigten gehörten. --Giebenrath (Diskussion) 03:38, 14. Aug. 2015 (CEST)
- Kindergeld und Elterngeld sind in diesem Artikel nicht das Thema. Fakt ist nur, kein Arbeitslosengeld 2 Empfänger bekommt netto durch das Betreuungsgeld mehr. Es ist im Grunde also eine Lüge, zu sagen, sie gehören "zum Kreis der Berechtigten" oder das Betreuungsgeld wird irgendwie angerechnet.
- Es ist bestenfalls Psychologie, technisch gesehen sind alle Anträge von ALG 2 Empfängern auf Betreuungsgeld vollkommen sinnlos.
- Das ist so als würde ein Kellner sagen: "Ja sie haben hier Anrecht auf Wein, aber gießen dürfen sie sich ihn nur, in das volle Wasserglas, nach der Bestellung dafür." --IrrtNie (Diskussion) 18:38, 14. Aug. 2015 (CEST)
- Zustimmung zu Giebenrath. In dem Abschnitt Verhältnis zu anderen Sozialleistungen werden die Zusammenhänge genauer erklärt. Ich sehe deshalb keinen Grund, gleich im ersten Satz der Einleitung zu schreiben, dass das Betreuungsgeld in voller Höher angerechnet wird. Bitte stelle deine Änderung nicht wieder her solange es keinen Konsens dafür gibt. --SanFran Farmer (Diskussion) 14:28, 13. Sep. 2015 (CEST)
Betreuungsgeld - gültig oder nicht mehr gültig?
BearbeitenEs geht leider nicht genau hervor, daß das Betreuungsgeld seit dem 21. Juli 2015 nicht mehr gezahlt werden darf. Es ist "nur" vom Verstoß gegen das Grundgesetz die rede. Daraus resultiert nicht gleich eine Nichtigkeit/Verbot. Vor allem für den Leser, der sich nicht gut damit auskennt. Sollte man also dringend ausbessern! Beispiel: "Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung aufgrund einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegen das Grundgesetz verstoße. Das Betreuungsgeld verliert hierdurch seine Gültigkeit und darf vom Bund nicht mehr angewandt werden".
Seltsam finde ich auch, daß das Landeserziehungsgeld in drei Ländern gezahlt wird: "[...]dass das Betreuungsgeld in Bayern als Landesleistung erhalten bleiben, ähnlich dem in drei deutschen Ländern gezahlten Landeserziehungsgeld." Im Artikel "Landeserziehungsgeld" findet man Bayern, Sachsen und Thüringen (läuft aus). Bayern (ist ja schon mitgezählt) plus zwei Länder ergibt drei Länder! Es müßte also wie folgt heißen: "[...]dass das Betreuungsgeld in Bayern als Landesleistung erhalten bleiben, ähnlich dem in zwei deutschen Ländern gezahlten Landeserziehungsgeld". Dann stimmt's wieder.
Der letzte Kritikpunkt betrifft "Deutschland" also die deutsche Situation des ehemaligen(!) Betreuungsgeldes. Es ist noch so beschrieben, als ob es noch gültig wäre. Daß es seit dem 21. Juli 2015 nicht mehr angewendet werden darf, ist nicht herauszulesen! Nicht daß jemand in Berlin auf die Idee kommt, zum Jugendamt zu gehen und Betreuungsgeld beantragen möchte, da er es auf Wikipedia gelesen hat...
Ach ja: der Link "Wissenswertes zum Betreuungsgeld" führt in eine Sackgasse. (nicht signierter Beitrag von Klarafragt (Diskussion | Beiträge) 17:37, 28. Dez. 2017 (CET))