Die ausführliche Erläuterung der Fundstellennotation (Gericht/Autor, BB, Jahrgang, Seite) halte ich für überflüssig, weil sie der üblichen Fundstellennotation für Beiträge in juristischen Fachzeitschriften entspricht. (nicht signierter Beitrag von 87.230.119.193 (Diskussion) 20:45, 18. Feb. 2008 (CET))