Diskussion:Betriebs- und Geschäftsgeheimnis

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 62.159.42.133 in Abschnitt Eingangssatz falsch!

Strafe

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Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen "wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (http://dejure.org/gesetze/UWG/17.html) --Schwobator (Diskussion) 13:31, 11. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Richtiger Einwand, ab § 17 UWG geht's los. (nicht signierter Beitrag von 77.22.154.217 (Diskussion) 19:32, 27. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Geheimhaltungsvereinbarungen

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haben nichts speziell mit der IT-Branche zu tun, diese Einschränkung sollte entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von 2003:ec:9719:ab81:bda6:6a24:a34e:362e (Diskussion) vom 2. November 2018, 12:58 Uhr

stimmt, Belege fehlen noch dazu. --Hannover86 (Diskussion) 11:54, 7. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Version veraltet

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Neue Gesetzeslage: http://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/BJNR046610019.html (nicht signierter Beitrag von 93.94.86.190 (Diskussion) 10:54, 21. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Stimme zu. Veraltet. --62.159.42.133 15:28, 25. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Eingangssatz falsch!

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"Eine gesetzliche Definition des Begriffs des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses gibt es im deutschen Bundesrecht nicht" - dieser Satz trifft wohl seit 2019 nicht mehr zu, wenn man den weiteren Artikel und den dort verlinkten "Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen" folgt. Ich möchte es aber nicht selbst streichen, da ich mich in der Materie nicht auskenne. Kann das jemand mit etwas Sachverstand für mich erledigen? Danke (nicht signierter Beitrag von Louise d'Épinay (Diskussion | Beiträge) 13:38, 29. Dez. 2021 (CET))Beantworten

Stimme zu. Veraltet. --62.159.42.133 15:28, 25. Okt. 2022 (CEST)Beantworten