Diskussion:Betriebsnotwendiges Vermögen

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Hüpfkaktus in Abschnitt überarbeiten

1) Ich bräuchte eine direkte und einfache erklärung warum vermögen und kapital gleich sein müssen. Liege ich damit richtig das sonst die Bilanzsumme nicht stimmt?

Und was soll ich nun mit der Formel ohne Erklärung anfangen...?

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Also, so losgelöst von Inhalten und Gründen, warum diese Formel so entstanden ist, macht sie einfach keinen Sinn.

Gehen wir sie mal durch:


Anlagevermögen:

Nicht abnutzbares Anlagevermögen

+ abnutzbares Anlagevermögen (Wertermittlung basierend auf der Kapitalbindung, bspw. über Periodendurchschnittswerte)


-> Nicht abnutzbares AV plus abnutzbares AV!??!?! Wenn sowieso beides rein kommt, warum die Unterscheidung in abnutzbar und nicht abnutzbar? Liegt es daran, dass das abnutzbare AV anders berechnet wird? Wie wird denn das nicht abnutzbare berechnet und WARUM wird das abnutzbare anders berechnet? Wertermittlung basierend auf Kapitalbindung... äh, wie denn? Ich kann einen AV-Wert einer Kapitalbindung gegenüber stellen, aber wie berechne ich denn auf basis einer Kapitalbindung!? Eine Formel und Erklärung hierfür wäre hilfreich.


+ betriebsnotwendiges Anlagevermögen, das aber nicht in der Bilanz verzeichnet ist, bspw. selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter

-> wir haben oben schon sämtliches AV hinzugefügt, oder war das nur das AV aus der Bilanz? Ein Beispiel für die immatriellen Wirtschaftsgüter wäre gut. Ich glaube selbst entwickelte Software gehört dazu.


- bilanziertes, aber nicht betriebsnotwendiges Vermögen

-> Um das betriebsnotwenidge Vermögen zu berechnen, muss ich also das nicht betriebsnotwendige Vermögen abziehen. Aha. Aber wie unterscheidet man denn zwischen betriebsnotwendig oder nicht?? Irgendwo hab ich gelesen, Wertpapiere und Schenkungen wären nicht betriebsnotwendig.


Umlaufvermögen:

+ Durchschnittsbestand der Periode

-> Die Begründung dafür ist wahrscheinlich, dass der durchschnittliche Bestand als eine Art Verbrauch angesehen wird, der durchschnittlich gebraucht und damit betriebsnotwendig ist. Nicht sehr exakt aber eine sinnvolle Annäherung. Nur: wie berechne ich das üblicherweise? Durchschnittswerte der Bilanz?


= Betriebsnotwendiges Vermögen

Wird vom betriebsnotwendigen Vermögen auch noch das Abzugskapital (Kapital, welches zinsfrei zur Verfügung steht, z.B. Lieferantenkredit) abgezogen, ist das Ergebnis das betriebsnotwendige Kapital.

-> Aber warum? Eine Definition ohne Begründung ist wertlos. Hier ist ein Versuch: Die Aktivseite einer Bilanz ist immer gleich der Passivseite. Das kann man auch so ausdrücken: Vermögen(=Aktiva) ist gleich Kapital(=Passiva). Wir haben das Vermögen errechnet, welches für den Betrieb notwendig ist (= das Vermögen, dass gebraucht wird, um das Unternehmen am Laufen zu halten). Logischerweise muss dieses Vermögen finanziert werden. Aber wie viel Geld brauchen wir? Der erste Gedanke wäre: genauso viel Geld, wie das Vermögen wert (d.h. teuer) ist. Dem ist aber nicht ganz so. Denn dadurch, dass wir z.B. Anzahlungen von Kunden erhalten, ohne sofort einen Gegenwert zu liefern oder dadurch, dass wir Rechnungen von Lieferanten erst nach einer gewissen Zeit bezahlen, erhalten wir implizit zinslose Kredite. Diese sind aus unserer Sicht bares Kapital, dass wir einsparen können und dass somit nicht benötigt wird, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Deswegen wird es abgezogen.

Was ich nicht verstehe: wir haben doch auch Vermögen einbezogen, dass nicht (mehr) finanziert werden muss, z.b. das nicht bilanzierte immaterielle Vermögen. Niemand bezahlt dafür, deswegen sollte es doch auch nicht das betriebsnotwendige Kapital erhöhen, oder?


Das betriebsnotwendige Kapital kann nicht dem Kapitalmarkt zugeführt werden, es dient daher als Berechnungsgrundlage der kalkulatorischen Zinsen einer Gesamtunternehmung oder einer einzelnen Investition.

-> Irgendwie ist hier die Logik verkehrt herum. Weil das betriebsnotwendige Kapital genau die Menge an Kapital ist, die für die Ausführung einer Unternehmung benötigt wird, eignet es sich als Berechnungsgrundlage für kalkulatorische Zinsen. Und weil dieses Kapital eben für den Betrieb benötigt wird, kann es nicht auf andere Weise verwendet werden (am Kapitalmarkt). Diese Kausalität umzudrehen finde ich etwas merkwürdig. Ist natürlich weiterhin richtig.

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Der Weblink führt zur Site des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums und bietet keinen direkten Zugriff auf artikelinhaltvertiefende Informationen.--Neu1 17:42, 30. Okt. 2008 (CET)Beantworten


der link hat auch gar nichts mit dem thema zu tun! (nicht signierter Beitrag von 94.134.161.4 (Diskussion | Beiträge) 18:20, 4. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

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Um Himmels willen, was ist denn das für ein Geschwurbel? Weder kommt das betriebsnotwendige Vermögen aus der Kostenrechnung, noch ist die Verlinkung zum englischen Artikel "working capital" richtig. "Working capital" ist Nettoumlaufvermögen, und dieser Begriff ist hier fälschlicherweise eine Weiterleitung auf Umlaufvermögen.... --Hüpfkaktus (Diskussion) 21:01, 3. Apr. 2017 (CEST)Beantworten