Diskussion:Betriebssanitäter

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Eingangskontrolle in Abschnitt Verschiebung
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Hinweise

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Hallo,

ich möchte an dieser Stelle zu dem von mir (Frank Dunsche, staatl. gepr. Betriebswirt; Lehrrettungsassistent) verfassten Artikel noch eine abschließende Bemerkung machen:

Ich bin mir darüber im klaren, dass dieser Artikel in sehr ähnlicher Form auch an anderer Stelle zu finden ist.

Da es sich bei dieser Quelle jedoch um eine sehr fachspezifische Seite handelt und nicht jeder, der sich über "Betriebssanitäter" informieren möchte derartige Seiten kennt, bzw. das "googeln" dieser Seiten recht schwierig ist und es sich bei Wikipedia um eine freie Enzyklopädie handelt, die auch Laien bekannt ist, bitte ich diesen Artikel hier nicht zu löschen!

Viele Grüße


  Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Unter der Ticketnummer 2006091810010348 liegt seit dem 18. September 2006 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: Raymond Disk. Bew. 22:04, 18. Sep 2006 (CEST)


Aus gegebenem Anlass noch eine Bemerkung:

Unsachliche Änderungen, die auf persönlichen Vorstellungen, Meinungen, Vorbehalten etc. basieren, gehören hier nicht hin!

Derartige Meinungen können in den einschlägen Internetforen kundgetan werden.

Sachlich begründete Änderungen, die inhaltliche oder othografische Fehler betreffen, sind ausdrücklich erwünscht, sollten jedoch auch mit entsprechenden Quellenangaben vesehen werden und nicht auf Hörensagen beruhen. --Frank Dunsche 15:28, 21. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


Zugangsvoraussetzungen:

   * Mindestalter 18 Jahre
   * Hauptschulabschluss

Gibt es dazu auch eine Quelle ? in der BGG 949 habe ich nichts dazu gefunden. Grus A.Serrano 12:40, 12. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hallo,
Du hast Recht!
In einer ehemaligen BGI gab es hierzu einmal eine Vorgabe. Weder in der neuen BGI 509, noch in der BGR A1 konnte ich das noch finden. Da wäre nun die Frage ob das "alte" Recht noch Bestandsschutz hat oder nicht?!?

Werde dies im Text mal entsprechend ändern... --Frank Dunsche 23:27, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Sobald ein "BG-Recht" durch eine neue Version ersetzt wird verliert die alte seine Gültigkeit.

Quellen

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Ich frage mich wie die Zahlen unter "Unterschied zwischen Betriebssanitäter und Rettungssanitäter" zustande kommen...ich kann mich nicht erinnern, aufm RTW 80%-90% HIs und Schlaganfall zu fahren...

  • Aus gängigen Statistiken und zudem aus persönlichen Erfahrungswerten!
  • Und zwar sowohl in der "Landrettung", als auch in der "Stadtrettung"
  • Die einzige Ausnahme (da 80% hilflose Personen) waren die von den Ehris besetzten Nachtschichten der Innenstadtwache
  • --Frank Dunsche 23:27, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Außerdem bezweifle ich, dass in der Ausbildung zum RS bzw. zum RA die Wundversorgung bzw Augenspülung nicht vermittelt werden (?) 87.166.133.104 21:14, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten

das ist gelinde gesprochen mal murks warum das so ist kann man in der BGG 949 nachlesen, wo soll bitte im Aufbaulehrgang Verbandlehre im für Betriebe notwendigem Maß gelehrt werden ? In den 2 UE (= 90 Minuten) Umgang mit Geräten und Materialen des betrieblichen Sanitätsdienstes ? A.Serrano 14:13, 17. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Antonio,

es könnte zusätzlich auch in den 14 UE Praxistraining vermittelt werden...

Wobei dort allerdings auch das "MegaCode", bzw. die erweiterte HLW reingehört.

Leider jedoch in den angegebenen UE zusammen mit der Augenspülung, was jedoch immer noch ungefähr doppelt so umfangreich wäre, wie in den von mir absolvierten (Grund-)Ausbildungen (dort tatsächlich nur jeweils ca. 2 UE).

In eben diesen UE könnte man (richtigen Unterrichtsaufbau vorausgesetzt) jedoch noch mehr über Verbandlehre, Wundversorgung und Augenspülung lernen, als in 10 Jahren rein ehrenamtlicher Tätigkeit...

...und die Titulierung "Murks" (zur Definition siehe bitte auch den Wikipedia-Link) möchte ich mir in diesem Zusammenhang verbitten...

Viele Grüße

--Frank Dunsche 01:04, 14. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wieso diese Polemik?

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Ich finde den Artikel im Bereich "Unterschiede" sehr polemisch. Was möchte der Autor erreichen? Die Qualifikation von knappen 65 UE eines BS auf das Niveau eines RS/RA hoch puschen? Wer kommt den bei einem Notfall in einem Werk das von Betriebssanitätern betreut wird? Der RS oder RA mit Blaulicht. Der Betriebssanitäter ist fachlich gesehen eine erweiterte Ausbildung in Erster Hilfe.--217.233.217.116 17:03, 31. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Der Abschnitt "Unterschied zwischen Betriebssanitäter und Rettungssanitäter" gehört gelöscht. Es sind Eindrücke und überwiegend persönliche Erfahrungswerte, die u.a. der gängigen Literatur widersprechen.

Quelle? "Ein gut funktionierender betrieblicher Sanitätsdienst erspart dem Betrieb i. d. R. jedoch mehr Geld, als er tatsächlich kostet!"


Nach langer Zeit mal wieder ein Hallo von mir...

"Wieso diese Polemik?" ist eine Frage, deren Antwort mich auch interessiert.

Der Autor möchte den Unterschied zwischen dem (kommunalen) Rettungsdienst mit Rettungssanitätern und Rettungsassistenten in keiner Weise abwerten, schließlich hat der Autor ein Viertel seines Lebens in eben diesem Metier gearbeitet.

Vielmehr soll der Artikel über die Arbeit der Betriebssanitäter ausklären und durchaus die (tatsächlich existierenden) Unterschiede aufzeigen.

Mir ist absolut klar, dass viele Betriebssanitäter fachlich höchstens auf dem Niveau eines erweiterten Erst-Helfers sind (was, wie ich finde, auch auf die meisten mir bekannten "einfachen" Sanitäter der HiOrgs im Rahmen von Sanitätswachdiensten zutrifft). Die Erklärung hierfür liegt jedoch nicht in dem Grundgedanken und Plan der Berufsgenossenschaften, sondern vielmehr in monetären Interessen der ausbildenden Einrichtungen. Als tätiger Dozent und Lehrgangsleiter in diesem Segment, ist mir sehr wohl bekannt, dass viele Schulen (wenn nicht die meisten) Teilnehmern den "Betriebssanitäterstatus" erteilen, die absolute Grundlagen der Ersten-Hilfe in den Prüfungen (z.B. stabile Seitenlage) nicht beherrschen, bzw. anwenden, wo erforderlich.

Eine vergleichbare Problematik dürfte jedoch auch aus der rettungsdienstlichen Ausbildung bekannt sein, vor allem vor dem Hintergrund, dass die meisten Rettungsdienstschulen auch Betriebssanitäter ausbilden (dürfen). Schickt eine Firma Personen zur Ausbildung und diese fallen durch die Prüfung, schickt die Firma das nächste mal Mitarbeiter zu einer anderen Bildungseinrichtung, wo diese dann auch bestehen!

Die "Qualifikation von knappen 65 UE eines BS" soll in keiner Weise "auf das Niveau eines RS/RA" hochgepuscht werden.

Und - mit Verlaub - ein Betriebssanitäter hat auch tatsächlich nichts mit einem Rechtsanwalt (RA) zu tun und sollte mit diesem - hoffentlich - auch nicht verwechselt werden.  ;-)

Ein "korrekt" ausgebildeter Betriebssanitäter muss in der Lage sein jegliche Notfallbilder, die in einem Betrieb auftreten können, eigenverantwortlich versorgen zu können, bis der Rettungsdienst den Patienten übernimmt und darüber hinaus muss der Betriebssanitäter auch dem Rettungsdienst weiter assistieren können (z.B. Vorbereiten und Anreichen von Intubation und Infusion). Zusätzlich - und da liegt meines Erachtens der größte Unterschied - hat der Betriebssanitäter auch kleinere Verletzungen (zumindest) erstzuversorgen. Erfahrungsgemäß sind die allermeisten Versorgungen, die im betrieblichen Sanitätsdienst durch den Betriebssanitäter zu versorgen sind, auch tatsächlich abschließend "therapierbar", so dass ein weiterer Arztbesuch (sei es Rettungsdienst, niedergelassener D-Arzt oder Krankenhaus) entfallen können.

Womit ich bei den "Kosteneinsparungen" bin.

Quelle?

Wie wäre es mit einer einfachen Rechnung?

Die Kosten eines Betriebssanitäter sind (ca.) genauso hoch, wie die eines einfachen Arbeiters (meist leider geringer). Wenn der Betriebssanitäter eine einfache (!) Wunde abschließend behandeln kann (und in größeren Betrieben kommt das täglich vor), wird ein Arztbesuch vermieden. Der Arztbesuch hätte jedoch, durch Anreise zum Arzt/Krankenhaus und Warte-/Behandlungszeit, den Ausfall eben dieses verletzten Arbeiters für mindestens (!) diesen Tag bedeutet. Schon hat sich der Betriebssanitäter "gerechnet"!

Liegt eine schwerere Verletzung vor, die der Betriebssanitäter zwar nicht abschließend "therapieren" kann, wo dieser aber dennoch erweiterte Notfallmaßnahmen ergreifen kann, soll und muss, so verkürzen sich Krankenhausliegezeiten (statistisch gesichert) durch früher einsetzende fachliche Hilfe. Sei es nur ein Tag weniger Krankenhaus, bedeutet dies wieder, dass sich der Betriebssanitäter für diesen Tag "bezahlt" hat!

Die Quelle zu den kürzeren Liegezeiten kann sich bitte jeder selber im Netz suchen...

Wer's nicht glaubt, hält sicherlich auch Bewachungsdienste für überflüssig (man kann doch für alles Ersatz beschaffen, also was soll's?), verzichtet auf ein Kraftfahrzeug, um 30 oder 50 km zu reisen (zu Fuß ist doch billiger) und braucht eigentlich auch weder Rettungsdienst, noch Krankenhaus oder Arzt (Heilkräuter wachsen schließlich für lau im Wald)...

Nochmal Quelle:

Benenne doch bitte die "gängige Literatur". Würde mich mal interessieren...

Mir erschließt sich leider überhaupt gar nicht, warum sich einige "Rettungsdienstler" immer wieder durch diesen Artikel angegriffen oder diskreditiert fühlen. Sind dies etwa die Sanitäter, die im Zivildienst Krankenwagen fahren durften und sich jetzt für "bessere" Sanitäter halten, weil man ja mal Blaulicht fahren durfte?

(Das Blaulicht sollte nur Mittel zum Zweck und nicht der Zweck selber sein...)

Naja, ich hoffe diese leidige Diskussion nimmt mal ein Ende und die gegenseitige Akzeptanz (und die ist bei der Zusammenarbeit essentiell) entsprechend zu!

In diesem Sinne

Euer

Frank Dunsche

-- Frank Dunsche 00:16, 14. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Nutzen und Sinnhaftigkeit

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Ich habe den ganzen Abschnitt entfernt das er:

  1. komplett unbelegt war
  2. voller POV war
  3. quasi komplett ein Werbetext war und nicht neutral formuliert war
  4. unenzyklopädisch war

Wenn jemand den Inhalt wieder im Artikel haben möchte dann bitte entsprechend anpassen. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 20:00, 25. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Verschiebung

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falls jemand den Artikel verschieben will, soll diejenige das hier zur Debatte stellen. --Eingangskontrolle (Diskussion) 17:29, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Was spricht denn gegen eine Verschiebung?--Keimzelle talk 17:35, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Nein, was spricht dafür ist die Frage. Ich bezweifel die Verbreitung des von dir vorgeschlagenen Lemmas. --Eingangskontrolle (Diskussion) 17:43, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Auf deine Argumente gebe ich seit heute Nachmittag nichts mehr.--Keimzelle talk 17:49, 21. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Keine Argument für eine Verschiebung. Gut, dann bleibt es eben so. --Eingangskontrolle (Diskussion) 00:06, 23. Jun. 2017 (CEST)Beantworten