Diskussion:Bettina Würth

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Wö-ma in Abschnitt Bhagwan-Geschichte?

Appenzell

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Aus welchem Kanton kommt ihr Mann?

Mann

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Das spielt keine Rolle, ebensowenig wie sein Name - er tritt öffentlich nicht in Erscheinung. Auch hier bitte WP:PR beachten. Ach ja, und deine Kommentare in der Zusammenfassungszeile kannst du dir sparen, dazu ist sie nicht da. Wenn du ein Forum sucht, deine private Meinung zu veröffentlich, bist du hier falsch Bene. ---ma 22:21, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Da bin ich anderer Meinung als Du. Eine Person die mit jemandem verheiratet ist, der ein 60.000 Mann Unternehmen steuert und damit indirekt von der Arbeitskraft und Fleiß dieser Leute lebt ist von öffentlichem Interesse. Darum sollt das mit dem Mann rein. Gruß--Bene16 22:30, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bei der handelsrichterlichen Registrierung liess sich dann auch die vollzogene Einbürgerung der 44-jährigen Bettina Würth nicht länger verheimlichen. Als Vizepräsidentin des Verwaltungsrates outete sich die Juniorchefin als Doppelbürgerin: Deutsch-Appenzellerin. Durch Eheschliessung mit dem Davoser Hoteldirektorsohn Markus Johannes Baptist Rusch erwarb sie das Bürgerrecht von dessen Heimatort Appenzell.

WP:PR

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Definitiv nicht. Lies mal WP:PR. ---ma 22:40, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich verstehe dich richtig: du schlägst vor, ein neues Relevanzkriterium für Personen einzuführen? "Ehegatte von..." --ma 22:43, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Warum kann es dann in der Bilanz (Zeitschrift) mit ca. 67.000 Lesern Auflage stehen. Bestimmt weis es in Davos oder Chur jedes Kind. Gruß--Bene16 22:46, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Das ist doch kein Argument, dass es in irgendeiner Zeitung steht. Ich habe dich auf die entsprechenden Richtlinien dieser Enzyklopädie hingewiesen. ---ma 22:48, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Jetzt nicht so verbissen. Hab das mal überflogen und verstanden z.B. Namen von Kindern von Prominenten ok eindeutig. Aber wo steht da was von einem Ehegatten? Bitte um Textspende.--Bene16 22:52, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Wenn du es gelesen hättest, würdest du verstehen, dass es um das Persönlichkeitsrecht geht - das gilt für Kinder wie für Ehegatten, Geschwister usw. Der Schutz ebendieser Persönlichkeitsrechte ist deutlich umfassender als für "öffentliche Personen". Alleine die Nennung der Namen und Daten Angehöriger könnte mE als Rechtsverstoss angemahnt bzw. geahndet werden - ich bin gespannt auf den ersten solchen Fall hier. ---ma 23:01, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Mir zittern die Knie. Aber die Zeitschrift Bilanz gibt es schon noch?--Bene16 05:28, 19. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ahja. Gib Bescheid wenn du dich ausgetobt hast.... ---ma 13:38, 19. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bhagwan-Geschichte?

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Enzyklopädisch relevat? (nicht signierter Beitrag von Bene16 (Diskussion | Beiträge) 06:42, 19. Dez. 2008)

Ja, definitiv interessant. Aber du kommst zu spät, da hat schon jemand den Artikel Bhagvan angelegt. ;-) ---ma 13:41, 19. Dez. 2008 (CET)Beantworten