Diskussion:Beurteilungsspielraum

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Argonautika in Abschnitt Nur auf der Tatbestandsebene?

Es geht beim Beurteilungsspielraum um die Tatbestandsseite (Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe), nicht um die Rechtsfolge (Ermessen)! Stefan

Patentrecht

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Gehört da nicht auch das Patentprüfungsverfahren dazu? "Erfinderische Tätigkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im konkreten Einzelfall anhand des Standes der Technik mit viel Fachwissen entschieden werden muss. Wie steht es aber mit dem Begriff der Erfindung, wenn im Patentgesetz nur definiert ist, was insbesondere nicht als Erfindung angesehen wird? Muss man dies nur "beurteilen" oder ist hier schon "auslegen" notwendig? --Swen 17:05, 19. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt, aber um die Frage (für evtl. Dritte) nicht offen zu lassen: Im Patentprüfungsverfahren gibt es grundsätzlich keine behördliche Beurteilungsspielräume. Im VwGO-Kommentar von Kopp/Schenke sind unter § 114 Rn. 26 Fallgruppen ausführlich aufgelistet. Patenrecht taucht dort nicht auf. Der einzige mir bekannte Beurteilungsspielraum im Patentrecht existiert bezüglich § 46 Abs. 1 S. 2 PatG (vgl. Beschluss des Bundespatentgerichts vom 15.11.2007 pdf-Datei S. 11). Das betrifft aber nur die Möglichkeit der Anhörung des Patenanmelders und nicht die „erfinderische Tätigkeit“ selbst. --Argonautika (Diskussion) 23:38, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Nur auf der Tatbestandsebene?

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Es erscheint mir fragwürdig, ob Beurteilungsspielraum tatsächlich nur auf der Tatbestandsebene eine Rolle spielt. Ich bin mit dem deutschen Recht nicht hinreichend bekannt um hier zu kategorischen Urteilen zu kommen, aber es ließen sich doch einfach Regeln erdenken, bei denen (auch) auf der Rechtsfolgeebene ein solcher Beurteilungsspielraum vorhanden ist: "Wenn Unruhen ausbrechen [Tatbestand], so ergreift die Behörde die zur Wiederherstellung der öffentlichen Orndung geeigneten Maßnahmen [Rechtsfolge]".

Mag sein, dass die Rechtfolgen in der Regel genauer bestimmt sind als die Tatbestände, aber das muss keineswegs sein, und vom "rechtslogischen" Blickwinkel her schon gar nicht. --83.87.142.22 10:42, 13. Jul. 2013 (CEST) Michael van VeenBeantworten

Was du meinst nennt sich Ermessen. MfG --Argonautika (Diskussion) 00:27, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten