Diskussion:Bewachungserlaubnis
Prüfung bei Unterweisung
BearbeitenHallo,
bei der Unterweisung gibt es einen Multiple Choice Test. Ich habe es entsprechend geändert. (nicht signierter Beitrag von 217.85.148.225 (Diskussion) 22:32, 17. Feb. 2014 (CET))
Befreiung
BearbeitenDas Gesetz wurde erst unter rot/grün eingeführt. Befreit vom 34a sind auch die "Alten Hasen", die zum Zeitpunkt der Gültigwerdung des Gesetzes schon eine bestimmte Anzahl von Jahren (waren es 2?) im Wachdienst tätig waren. Das sind immer noch viele. (nicht signierter Beitrag von 176.4.139.189 (Diskussion) 05:22, 14. Mär. 2016 (CET))
- Habe die angesprochenden Übergangsvorschriften im Artikel ergänzt. --Berlinschneid (Diskussion) 14:41, 6. Jul. 2016 (CEST)
Citystreife
BearbeitenSog. Citystreifen, haben für das Erste mit Einkaufszentren Garnichts zu tun, Ausnahme wäre der Betreiber ( Besitzer )hat dazu führend eine Fußgängerzone oder Privatstraße, im Einkaufszentrum gibt es die Aufsicht.
Eine Citystreife, kann ab und an auch den Zusatz, der Verfolgung von Parkverboten ( im Öffentlichen Raum )bekommen, dazu bekommen diese natürlich vorher eine Schulung bei der Kommune, da diesem dann von der Behörde ohne Umschweife nachgegangen wird.
Im welchen Bereich so etwas funktioniert kann man zum Beispiel an der Seite City Management Hamburg sehen.
Dieser § 34 a "Schein", also die Unterrichtung, soll nur widerlegen, ob es dir bekannt ist, inwieweit deine Rechte für den Auftrag einer Bewachung sind.
Und wurde für die Gewerbeordnungsämter, in den Bereich des § 34 a eingeordnet, was von den Bundesbehörden insoweit abgesegnet wurde.
In der heutigen Zeit, wurde anhand der Weiterentwicklung eine Unterrichtung, natürlich anhand der Anforderungen hinzugezogen, welche sich Sachkundeprüfung nach § 34 a nennt.
Denn genauen Ablauf, der Unterrichtsvorgänge, kann man sich bei der Handelskammer Hamburg oder selbstverständlich auch den Handelskammern anderer Bundesländer ansehen, es ist unter Weiterbildung zu finden.
Diese Schulung/ Unterrichtung, hat mit der, von den Citystreifen nichts zu tun und gehört Separat.(nicht signierter Beitrag von 77.186.187.120 (Diskussion) 16:10, 17. Dez. 2017 (CET))
Die Kehrseite der Medaille ist, das dass Unternehmen mit dem Bewachungsauftrag, die Leute vor Ort einsetzt, welche notwendig sind, was selbstverständlich rein sachlich getan wird.(nicht signierter Beitrag von 77.186.187.120 (Diskussion) 16:27, 17. Dez. 2017 (CET)) Bitte Beiträge mit --~~~~
signieren. Danke. -- Jonaes / Diskussion 16:29, 17. Dez. 2017 (CET)
Warum vereinfacht Ihr es nicht und verlinkt die Bezeichnung des Sicherheitsdienstes, mit der, von diesem Artikel, im Bereich der Gewerbeerlaubnis? (nicht signierter Beitrag von 78.51.177.192 (Diskussion) 14:45, 22. Dez. 2017 (CET))
Ich habe mal Festgestellt, das man bei dem Bereich für Ermittlungsdienste, zur aufführung der Arbeiten nicht weiterkommt und wenn man es Separat eingibt, wird man sofort darauf hingewiesen, das man sich dazu aus unbegreiflichen Gründen, nicht äußern soll/ darf.
Stattdesen, wird eher ein Satz in dem Artikel aufgeführt, der hierzu mehr Spektakulär sein soll, auch eher abgeschrieben und mit der Praxis eher nichts zu tun hat.
Auch soll der Schulische "Einleitungssatz", was hier vergessen wird, vielmehr den Grundgedanken von Staatlicher Seite weitergeben.
Als ob würden Sicherheitsdienste, etwas mit Ermittlungsarbeit, unbedingt in so welchen Maß zu tun haben, außer die Firmen werden dort eingesetzt, sonst haben Diese im Hoheitsrechtlichen Bereich, nichts zu tun.
Auch kann ich euch führ den Grundgedanken, einmal die Seiten der Firma Kötter- Services Bereich Security( Werkschutz & Separat Wachdienste ); weko Bereich Leistungen ( Werk und Objektschutz ); POWER Sicherheitsdienste ( Sicherheitsdienstleistungen ); Pütz Security ( Service ); oder der Firma Securitas ( Leistungen ) Empfehlen. Gruß Banjo