Diskussion:Bewohnerparken

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Zeichen 315

Regelung aufgehoben?

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Gab es da nicht mal ein Urteil in den Medien, das diese Regelung aufgehoben hat? Hatte da was im Hinterkopf von "wer KFZ-Steuer zahlt darf auch auf den Straßen parken, die er damit bezahlt hat..."?? Bin ich da nicht mehr UpToDate? (nicht signierter Beitrag von 82.135.11.208 (Diskussion) 17:06, 8. Jun 2005 (CEST))

Versuche doch einfach, weitere Informationen zu bekommen und verändere den Artikel auf Basis dieser. Deine Aussage aus dem Hinterkopf (Zitat): "wer KFZ-Steuer zahlt darf auch auf den Straßen parken, die er damit bezahlt hat..." ist klasse ;-). Ich parke morgen versuchsweise auf der Überholspur der A3 in einem Bereich ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, die A3 habe ich ja auch mit meiner KFZ-Steuer bezahlt ;-)). In welchen Medien wurde dieses "Urteil" veröffentlicht? --Wikisearcher 02:22, 9. Jun 2005 (CEST)
Das ist doch eine uralte Meldung, die mittlerweile durch die Änderungen der Begriffe in der StVO (Bewohner statt Anwohner) und die damit verbundenen rechtlichen Änderungen erledigt ist. Ich finde den Link zu "Bürokratie" aber polemisch. Bereiche mit Bewohnerparkbevorrechtigung sind sinnvoll, um den Bewohnern auch die Möglichkeit zu geben, in der Nähe ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden. - Andreas 05.08.05 (unvollständig signierter Beitrag von 84.138.158.35 (Diskussion) 23:43, 5. Aug 2005 (CEST))
Das ganze dient wohl eher der Abzocke der Anwohner.Könnte nicht auf das Urteil näher eingegangen werden. Ich finde den Absatz etwas unverständlich.--Tresckow 16:35, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Vorrechtigungen?

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Vorrechtigungen? Dieses Wort gibt es nicht. Ist Vielleicht Vorrecht, bzw. Vorrechte gemeint? --84.63.124.59 18:52, 15. Okt. 2007 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von 84.63.124.59 (Diskussion) 18:52, 15. Okt. 2007 (CEST))Beantworten

Zeichen 315

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Bei uns in Frankfurt haben wir eine Kombination, die hier nicht dargestellt ist und die ich seltsam finde. Die Kombi besteht aus Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) (Datei:Zeichen 315-55 - Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts, StVO 2013.svg) und dem Zusatzzeichen 1020-32. Gemeint ist natürlich: Es soll halb auf dem Gehweg geparkt werden und parken dürfen nur die Bewohner. Irgendwie lese ich das aber als Laie: Bewohner parken halb auf dem Gehweg, für die anderen gilt Parken auf der Straße und eben nicht halb. Kann man diese Kombi hier noch einmal zutreffend darstellen?--Karsten11 (Diskussion) 15:56, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten