Diskussion:Bezirksgericht Eibenstock

Sächsisches Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 ?

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Kann die Angabe zutreffend sein, das Gesetz stamme vom 11. August 1855 ? Im Gesetzblatt ist es in der Inhaltsübersicht auf S. VIf. nicht zu finden. Dort sind zwar mehrere Gesetze mit dem Datum „11. August 1855“ zu finden, nicht aber ein Gerichtsverfassungsgesetz, s. Link zum Digitalisat in der SLUB Dresden. --Klaaschwotzer (Diskussion) 13:18, 12. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Der Link auf das Gesetz ist doch in der Fußnote enthalten...--Karsten11 (Diskussion) 15:45, 12. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Zum „sächsischen Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855“ führt leider kein Link einer Fußnote. --Klaaschwotzer (Diskussion) 18:24, 12. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
EN1: [1]. Ist ggf. ein sprachliches Thema wegen des Kurznamens. --Karsten11 (Diskussion) 18:35, 12. Sep. 2021 (CEST)Beantworten