Diskussion:Białystok-Prozesse
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Morty in Abschnitt Schreibwettbewerbs-Review März 2018
Mit diesem Artikel wurde 2018 ein Wunsch im Rahmen des Wikipedia-Spiels „Drei Wünsche frei“ erfüllt. |
Verfahrenseinstellung
BearbeitenIch bin mir nicht sicher, ob die eine Verfahrenseinstellungen in Wuppertal aufgrund dessen statt fand, dass sich ein Angeklagter durch Suizid der Bestrafung entzogen hat oder ob eine andere Person gemeint ist. Kann das jemand klären? Benutzerkennung: 43067 09:39, 1. Apr. 2018 (CEST)
- Danke für die Nachfrage. Ich bin der Auffassung, dass mit der ersten Verfahrenseinstellung nur die von Hans Behrens (Kompaniechef 1. Kompanie und einer der Haupttäter bem Niederbrennen der Großen Synagoge) gemeint sein kann. In der Berichterstattung über den Prozessbeginn nennen z. B. die Jewish Telegraphic Agency, aber auch andere zeitgenössische Veröffentlichungen, 14 Angeklagte. Man kann also sicher davon ausgehen, dass tatsächlich 14 Personen am ersten Prozesstag als Angeklagte vor Gericht standen. Behrens und Schneider sind wegen Einstellung und Suizid ausgeschieden. Drei Mal lebenslang ist nach allen mir vorgelegenen Veröffentlichungen unstrittig, ebenso drei Freisprüche. Bleiben sechs Angeklagte, aber z. B. Curilla zu Polen und zu Weißrussland, aber auch Justiz und NS-Verbrechen (in der online frei zugänglichen Zusammenfassung), geben übereinstimmend nur fünf Schuldsprüche mit Absehen von Strafe an. Curilla und weitere Autoren stets unter Berufung auf Justiz und NS-Verbrechen, oder auf Autoren die sich darauf stützen.
- J+NS habe ich im Volltext nicht vorliegen, ich konnte nur vor Monaten mal in die Vollversion reinschauen und mir Notizen machen. Die Möglichkeit habe ich jetzt nicht mehr, aber ich arbeite dran. Seinerzeit ist mir keine Diskrepanz aufgefallen. Demnach wäre ein Verfahren eingestellt worden, ohne dass dazu nähere Angaben zu ermitteln sind. Unter den mir vorliegenden Veröffentlichungen nennt allerdings Michael Okroy („Man will unserem Batl. was tun …“ Der Wuppertaler Bialystok-Prozess 1967/68 und die Ermittlungen gegen Angehörige des Polizeibataillons 309) die Zahl von sechs Schuldsprüchen ohne Strafe, womit er ebenfalls auf 14 Angeklagte kommt. Die Verwirrung wird dadurch gesteigert, dass in J+NS für den Wuppertaler Bialystok-Prozess das Verfahren gegen Rondholz ebenfalls als "eingestellt" aufgeführt wird, obwohl sein Verfahren erst Jahre später vom LG Darmstadt eingestellt wurde (J+NS führt in der online frei zugänglichen Zusammenfassung nur die rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren auf, erfolgreiche Revisionen wie bei Buchs und Schaffrath erhalten einen neuen Eintrag, Todesfälle während des Verfahrens werden normalerweise gar nicht genannt).
- Gegenwärtig gehe ich davon aus, dass fünf Schuldsprüche ohne Strafzumessung ergangen sind. Bei dem von J+NS, Curilla und anderen angegebenen eingestellten Verfahren handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit um das gegen Josef Herweg, über den ich bislang nichts Zitierfähiges herausfinden konnte. Einzig eine dubiose Website, die ich im Leben nicht in der Wikipedia als Beleg für irgendwas angeben werde, liefert diese Information, aber wiederum ohne genauere Angaben. Ich bleibe dran, erstmal mit dem Versuch, J+NS im Volltext einzusehen. --Robert Dabringhaus (Diskussion) 12:40, 1. Apr. 2018 (CEST)
- OK, ich habe soeben das Urteil des ersten Verfahrens gefunden. Es waren SECHS Schuldsprüche ohne Strafzumessung, einschließlich Josef Herweg, außerdem hat Rondholz zusätzlich zu lebenslangem Zuchthaus nur vier Jahre, unter Anrechnung der U-Haft bekommen. Als Primärquelle nicht zitierfähig, aber es geht natürlich auch um die Wahrheit. Dass widersprüchliche Angaben in Belegen durch eine Auswahl der "richtigen" aufgelöst werden können und dürfen ist trivial. Ich habe daher den Artikeltext dem Urteil angepasst. --Robert Dabringhaus (Diskussion) 13:05, 1. Apr. 2018 (CEST)
Schreibwettbewerbs-Review März 2018
BearbeitenDa trotz Reviewbaustein noch kein Abschnitt hier vorhanden war, bin ich so frei einen anzulegen. Und senfe mal gleich was ab ;-)
- Das Lemma lautet Białystok-Prozess, die Einleitung aber auch der Text sprechen im Plural von einen Komplex an Prozessen, die in verschiedenen Orten zu zu verschiedenen Zeiten mit unterschiedlichen Angeklagten stattfanden. Sollte das Lemma daher nicht besser Białystok-Prozesse lauten?
- Die Quellenlage zu dem Wuppertaler Prozess ist sehr gut, was man auch an dem Anteil am Text sieht. War dieser Prozess tatsächlich mit am wichtigsten/umfangreichsten in der Reihe oder ist einfach nur die Quellenlage bei den anderen schlechter? BTW, Michael Okroy hat zu dem Wupertaler Prozess geforscht und mehrere Beiträge veröffentlicht. Falls noch nicht geschehen würde sich eine Auswertung lohnen.