Diskussion:Biegemaß

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Epipactis in Abschnitt Beschreibung des Sachverhalts

Beschreibung des Sachverhalts

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Interessant wäre es ja mal, zu erfahren, worin das "Biegemaß" nun eigentlich besteht. "wie stark die Anschlussdrähte ... gebogen werden dürfen" sagt gar nichts. Vermutlich muß man sie so "stark" biegen, daß sie sich überhaupt verbiegen, sonst nötzt es nichts! - Der kleinste erlaubte Biegeradius sollte nach meinem Verständnis vom Durchmesser und Material der Drähte abhängen, damit sie an der Biegestelle nicht einreißen. Das Bauteil selbst sollte doch eigentlich von den Biegungen der Anschlußdrähte überhaupt nie belastet werden, sofern man nicht ausgesprochen laienhaft daran herumzerrt. Oder? --Epipactis 01:50, 31. Dez. 2010 (CET)Beantworten