Diskussion:Bilanzansatz

Letzter Kommentar: vor 5 Tagen von XXnickiXx in Abschnitt Bilanzansatz ist nicht gleich Bewertung

Bilanzansatz ist nicht gleich Bewertung

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Unter dem Begriff des Bilanzansatzes verstehe ich und vermutlich viele andere auch eher die Bilanzierung dem Grunde nach. Im Artikel wird § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG zitiert, doch hier ist klar vom Wertansatz die Rede und eben nicht vom Bilanzansatz. Der Bilanzansatz beantwort doch eigentlich nur die Frage, was bilanzierungsfähig ist und eben nicht die Frage nach der Bewertung. Hier müsste es also um die Ansatzvorschriften der §§ 246 ff. HGB sowie die Ansatzvorbehalte des § 5 EStG gehen. In meinen Augen sollte der Artikel entsprechend geändert werden. --xXnickiXx (Diskussion) 22:24, 28. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Evtl. ist eine WL auf Bilanzierungsfähigkeit sinnvoll. --xXnickiXx (Diskussion) 23:10, 28. Jun. 2024 (CEST)Beantworten