Diskussion:Bilanzrecht (Deutschland)
Ich habe mal hinzugenommen, dass "Nicht-Bilanzierer" wie Rechtsanwälte nicht generell vom Bilanzrecht ausgenommen sind. So gelten die Bewertungsregeln auch für 4-III-Rechner um die Bemessungsgrundlage für die AfA zu bestimmen. Ggf. müsste man den Eintrag mal ergänzen, wo Bilanzrecht auch abstrahlt. --Kobschaetzki 14:34, 14. Jun. 2008 (CEST)
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Bearbeiten- Es gibt keine umgekehrte Maßgeblichkeit - IFRS werden durch die EU Kommission verabschiedet und dadurch zu Handelsrecht - DRS sind für Konzerne auch wie Gesetz, strahlen aber auch auf andere UN aus - BilMoG dient nicht der Entlasung KMU, es führt eher zu Mehraufwand. Es ist eine Modernisierung des Bilanzrechts
...weiter hab ich garnicht gelesen (nicht signierter Beitrag von Nothingbutmarc (Diskussion | Beiträge) 09:00, 1. Jul 2011 (CEST))