Diskussion:Binnenschifffahrtsfunk

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

zu unenzyklopädisch --Xocolatl 20:58, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Abgrenzung

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Na, Xocolatl, das hat doch auch der (An)Stifter dieses Artikeln wohl mit seiner Bemerkung bereits zugegeben. Deshalb zu Beginn der Diskussion mal die Frage an die Allgemeinheit: Könnte man aus diesem Vorschlag was machen?? Erste Frage: Wollen oder müssen wir überhaupt den maritimen Funk mit Seefunk und/oder Binnenschifffahrtsfunk jeweils getrennt behandeln? Frequenzen und gesetzliche Regelungen sind (bei großzügiger Auslegung) ähnlich gelagert. Die Unterschiede könnten vielleicht unter einem Überbegriff herausgestellt werden und die Diversifikation bei dem Begriff "Funkverkehr" käme wenigstens zum Teil mal in geordnete Bahnen. Die Schifffahrt unterteilt nach See- und Binnenschifffahrt, leitet aber bei Seeschiffahrt zu Seefahrt , wohingegen die Binnenschifffahrt bei der Terminologie schon mal benachteiligt wird :-) Alte und neue Schreibweisen (fff) sind auch nicht einheitlich. Also dann ... Gruß -- Windrose 00:55, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Die beiden Schifffahrten mögen Gemeinsamkeiten in Form der Fahrzeuge haben. Aber Funkmäßig liegen zwischen beiden Welten. Der Binnenschiffer nutzt den mobilen Landfunkdienst und mobile Landfunkstellen. Der Hochseeschiffer hingegen Küstenfunkstellen, Küstenerdfunkstellen, Seefunkstellen, Schiffserdfunkstellen und die entsprechenden Seefunkdienste, auch Satelliten. Da schlagen sich Weltfunkverwaltungskonferenzen um jedes Komma in den rechtlichen Formulierungen. Also mal schön sachte und Schrittweise. MfG --HHaeckel (Diskussion) 16:44, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten
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Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [1]. --SpBot 11:07, 30. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Rheinfunk?

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Was ist die Abgrenzung zum Rheinfunk? -- --91.52.173.81 00:23, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Handfunkgerät auf Kleinfahrzeugen

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"Wichtig für Sportschiffer ist, dass die Benutzung von Handfunkgeräten nur im Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" (Kanal 15 und 17) zugelassen ist; dieser wiederum ist auf Kleinfahrzeugen unzulässig. "

Die Meinung ist weit verbreitet und auch Prüfungsfrage im UBI.

Aber wo ist die rechtliche Grundlage? Weder im "Handbuch Binnenschifffahrtsfunk" noch in der BinSchSprFuV ist diesebezüglich eine Regelung zu finden. Zum 1.6.2013 wurde die Frequenzzuteilungsurkunde abgeschafft. Daher müssen die Funkgeräte auch nicht mehr zugelassen werden seitens der BnetzA. Bis zu diesem Datum gab es einfach keine Zulassung für Handfunkgeräte auf Kleinfahrzeugen.

Wo steht also, dass Handfunkgeräte auf Kleinfahrzeugen im Binnenbereich nicht für Funkverkehr an Bord benutzt werden dürfen? (nicht signierter Beitrag von 62.158.67.252 (Diskussion) 10:58, 3. Jul 2014 (CEST))


So, in einem Forum wurde die Frage geklärt und sollte als Quelle angegeben werden:

Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk

Anhang 3

1. Allgemeines

...

b)

Ein Schiff, das mit einer fest eingebauten VHF-Funkanlage nach den Bestimmungen die- ser Vereinbarung ausgerüstet und deren Betrieb genehmigt ist, darf außerdem tragbare

VHF-/UHF-Funkanlagen für den Verkehrskreis Funkverkehr an Bord verwenden. Anhang 2 enthält Angaben über die Verwendung der UHF-Funkanlagen. c) Auf Kleinfahrzeugen im Sinne der Europäischen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (CEVNI) ist die Benutzung des Verkehrskreises Funkverkehr an Bord nicht gestattet. (nicht signierter Beitrag von 62.158.67.252 (Diskussion) 17:52, 3. Jul 2014 (CEST))

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GiftBot (Diskussion) 08:55, 28. Dez. 2015 (CET) --Tombermax (Diskussion) 22:13, 2. Aug. 2016 (CEST) Link angepasst --Tombermax (Diskussion) 22:13, 2. Aug. 2016 (CEST)Beantworten