Diskussion:Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Seeschifffahrtsstraßenordnung auf der Ems

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Im Artikel steht, dass auf Teilen der Ems die Seeschifffahrtsstraßenordnung gilt. Für die Emsmündung und Teile der Ems gilt aber meines Wissens ein anderes Regelwerk, dass in einem biliteralen Vertrag mit den Niederlanden vereinbart wurde. Der Name ist mir aber leider entfallen. --Smeyen Disk 12:38, 27. Feb 2006 (CET)

Das Bild

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... zeigt nun gerade einen Fall, der leider ausserhalb der BinSchStr0 liegt. // Der Artikel verweist in seiner Begriffsdefiniton auf die Binnenschifffahrt. Vermutlich liegt dort aus Sicht des Gesetz- und Verordnungsgebers der hauptsächliche Regelungsbedarf. Ich schlage vor, durch Umformulierung sicherzustellen, dass jeder mitbekommt: Die Verordnung gilt auch für die Hobbyschifffahrt (Segelsurfbretter, Wassermotorräder, Wasserski, ...) und enthält sogar einige wenige Vorschriften für Badende. In manchen §§ ist recht allgemein von Verkehrsteilnehmern die Rede. --888344

Hallo, wäre sicher richtiger im Einleitungssatz darauf hinzuweisen. Die BinSchStr0 gilt in ihrem Anwendungsbereich [[1]] für jedermann, auch für badende Leute und nicht nur für die Berufsschifffahrt. In der Begriffsbestimmung [[2]] sind auch die von Dir erwähnten Kleinfahrzeuge aufgeführt. Inzwischen müssen ja auch alle Kleinfahrzeuge, wenn sie sich im Geltungsbereich bewegen möchten, registriert sein. Also ein kleines Schlauchboot gekauft und rauf auf die Havel geht nicht. Erst beim WSA anmelden und die gut lesbare Reg.Nr. anbringen. Gruß--Biberbaer 16:31, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Gesetz mit ff!

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Die Rechtschreibreform konnte die Rechtschreibung nicht vorschreiben und ganz bestimmt keine Gesetze ändern. Das Gesetz heißt daher immer noch Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung (nur mit ff) → vgl. den im Artikel verlinkten Gesetzestext. --AHert 12:56, 13. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Vorfahrt für Berufsschiffahrt?

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Meine Löschung der Angabe, dass die Sportschiffahrt den Fahrzeugen der Berufsschifffahrt auszuweichen haben, wurde von einer IP unter Hinweis auf 6.02 revertiert. Das Revert ist unberechtigt (zumal durch IP), denn 6.02 stellt nicht auf Berufsschiffahrt ab, sondern besagt lediglich, dass Kleinfahrzeuge den übrigen Fahrzeugen auszuweichen haben. Wer dabei welchen Beruf ausübt, ist Banane. (nicht signierter Beitrag von JoachimG (Diskussion | Beiträge)) 21:47, 30. Mrz. 2010 (CEST)

Nicht zumal, sondern obwohl nur IP, bin ich der Meinung, dass du das doch dann besser korrigiert hättest, als den ohnehin sehr dünnen Artikel noch weiter zu kürzen. Mal abgesehen, dass es nicht vollständig korrekt war, trifft es den Kern der Vorfahrtsregel sehr gut: Es gibt sehr wenige Sportfahrzeuge auf Binnenwasserstraßen, die keine Kleinfahrzeuge sind und die reine Regelung nach Größe existiert so auch nicht, daher ist Berufsschifffahrt eine gutverständliche Verallgemeinerung. --217.83.34.109 00:20, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Es gibt auch große Sportschiffe und es gibt auch kleine Berufsschiffe. Die Verallgemeinerung ist völlig untauglich. Warum wird die Regelung nicht einfach so wiedergegeben wie sie ist anstatt auf Kriterien abzustellen, die im Gesetz schlichtweg nicht vorhanden sind? Zumal die bisherige Formulerierung apodiktisch dastand wie ein Gesetz. Wenn man an Sport / Beruf festhalten möchte, könnte man sagen: "da Sportboote meistens klein sind und Berufsschiffe meistens groß und kleine Schiffe den großen ausweichen müssen, müssen die meisten Sportschiffe den meisten Berufsschiffen ausweichen." Fände ich aber nicht so gut....--JoachimG 08:40, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Moin, die Regelung in einem Satz exakt wiederzugeben, würde schwer werden, die Verordnung braucht dafür auch einige Sätze mehr. Ich denke, so wie du es jetzt ergänzt hast, ist es hinreichend konkret und durch das "i.d.R" sieht jeder, das es Ausnahmen davon gibt, die ggf. in der Verordnung selbst nachgeschlagen werden müssen. --217.83.8.148 10:04, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 07:50, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten