Diskussion:Bistum Meißen
katholisches Bistum -1539, Bischöfe -1581
BearbeitenIm Text steht: "Mit der Reformation hört das Bistum Meißen 1539 auf, ein katholisches Bistum zu sein", In der Literatur steht: "Geschichte der Bischöfe von Meissen 968 - 1581." Und in Wurzen habe ich mündlich mitgeteilt bekommen, dass der meißner Bischof (3 an der Zahl laut Liste) dort bis 1581 weiter "residiert" habe. Kann mich mal jemand über die zeitlichen Widersprüche aufklären? --W.ewert 09:37, 14. Sep. 2009 (CEST)
Wo ist der Widerspruch? Es gab das Bistum und Stiftsterritorium noch einige Zeit, aber es war nicht mehr katholisch.--Decius 12:35, 14. Sep. 2009 (CEST)
- mW (mündlich übermittelt) war der Bischof weiterhin katholisch, das (sein) Stiftsterritorium evangelisch und der Sup. hat mit ihm gemeinsam die Visitation abgenommen, ich suche jetzt nach Quellen --W.ewert 11:09, 15. Sep. 2009 (CEST)
steht alles in dem unter LITERATUR angegegebenen Buch--Decius 12:57, 15. Sep. 2009 (CEST)
Falsch
Bearbeiten1980 wurde der Bischofssitz nach Dresden verlegt. Das Bistum trägt seitdem den Namen Dresden-Meißen.
Das Bistum wurde bereits 1979 umbenannt. Der Bistumssitz wurde am 25. März 1980 verlegt.--Iclandicviking 22:48, 23. Mai 2011 (CEST)
Funktion bei der Gründung
BearbeitenIn
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der Deutschen Länder: Die deutschen Territorien [und reichsunmittelbaren Geschlechter] vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Verlag C. H. Beck, 2007 (7. Aufl. 2017)
findet sich unter Meißen (Hochstift):
- Die [...] Burg Misni [...] war Sitz des auf Vorschlag Kaiser Ottos. I. von Papst Johannes XIII. gegen die Slawen eingerichteten Bistums M. [...] S. 422
IdR kann ich den Arbeitsergebnissen der Schmiede um Gerhard Köbler vertrauen, das hört sich nachvollziehbar an, geht aber in dieser Deutlichkeit nicht aus dem Artikel hervor. Diese Aussage korrespondiert mit einer Vielzahl östlicher Quellen und beschreibt den Gründungsakt besser als die derzeitige Aussage, das Bistum diente
- zur Mission der slawischen Länder zwischen Elbe, Saale und Oder [und) gleichzeitig [...] der Festigung königlicher Herrschaft