Diskussion:Blaustaudenhof
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 91.115.52.170 in Abschnitt Statistik
Statistik
Bearbeiten@Maclemo: Zum Satz "Der Gutshof ist für die Statistik ein Teil der Ortschaft Wulzeshofen" ist festzustellen, dass eine Ortschaft in erster Linie der politisch-administrativen Siedlungsgliederung dient, die natürlich auch historische und geographische Dimensionen aufweist. Diese Einteilung wird von der amtlichen Statistik nur übernommen, nicht aber geschaffen oder beeinflusst, womit der Satz zwar nicht falsch, aber auch nicht richtig ist, weil er eine falsches Weltbild erzeugt. Die Ortschaftseinteilung hat historische und politische Wurzeln, die Statistik übernimmt das nur. Ich werde daher den Hinweis auf die Statistik demnächst entfernen. --91.115.164.214 10:12, 11. Sep. 2018 (CEST)
- In welchem anderen Zusammenhang soll der Satz aber bitte sonst irgendeinen Sinn ergeben? Der Hof bildet eine eigene KG. Er ist Teil der Gemeinde Laa an der Thaya. Damit fällt schon das "politisch-administrative" weg. Ein Teil des Ortes Wulzeshofen ist er auch nicht geografisch, er liegt nicht einmal in der Nähe von dessen Weichbild. Dass der Gutshof ein Teil einer Ortschaft ist, kann also ausschließlich Statistik sein. Wo hast Du diese Information denn schließlich her - aus dem Ortsverzeichnis der Statistik Österreich. -- Clemens 14:39, 11. Sep. 2018 (CEST)
- Die Blaustaudner wählen im Wahllokal in Wulzeshofen, die Kinder gehen in den Kindergarten von Wulzeshofen und die Älteren in die Volksschule [1], Im Brandfall wird zuerst die Feuerwehr Wulzeshofen [2] alarmiert und bei Bauverhandlungen kommt der Ortsvorsteher von Wulzeshofen. --91.115.164.214 20:56, 11. Sep. 2018 (CEST)
- Das geht zwar aus den Links nicht hervor, aber bitte. Die Feuerwehr ist nicht "politisch-administrativ" und wo Kinder in die Schule gehen, ist Entscheidung der Eltern. Dass es keinen eigenen Ortsvorsteher gibt, kann man allerdings erwähnen. -- Clemens 16:25, 12. Sep. 2018 (CEST)
- Ortschaften sind die innere Gliederung der Gemeinde und es betrifft viele Gemeindeangelegenheiten, beispielweise auch das Jagdrecht und viele andere Dinge, an die wir gar nicht denken. Wo Kinder in die Schule gehen, ist nicht die Entscheidung der Eltern. Ein sprengelfremder Schulbesuch [3] ist extrem schwierig und muss gut begründet sein. Wulzeshofen bildet mit der Ortschaft Hanfthal einen eigenen Schulsprengel, siehe [4] Die Gemeinden müssen dafür zahlen, wenn ein Gemeindekind außerhalb der Gemeinde A zur Schule gehen will. Hier gibt es keinen Kostenschlüssel und die Gemeinde B (mit der Schule) kann verlangen, was sie will. Daher wird die Gemeinde A nicht zustimmen. Ausnahmen gibt es immer, aber im Normalfall ist es extrem schwer, mit Rechtsanwalt, gegen die Zeit, und man kann ja nicht sagen, dass dann das Kind der Schulpflicht nicht nachkommen wird. Technisch geht es, indem man das Kind bei Bekannten/Verwandten in der Gemeinde B hauptwohnsitzmeldet, aber es muss dort dann auch wirklich wohnen. Oder man mietet eine Wohnung, wo man das Kind hauptwohnsitzmeldet, aber ein minderjähriges Kind alleine wohnen lassen ist auch verboten, denn die Eltern haben Aufsichtspflicht. Dass es keinen eigenen Ortsvorsteher gibt, ist nicht erwähnenswert, sondern immer so. --91.115.53.45 18:17, 12. Sep. 2018 (CEST)
- Noch ein Wort zur Schule: Selbst wenn Wulzeshofen und Hanfthal in der Gemeinde Laa an der Thaya liegen, so kann es sein, dass durch einen Schulbesuch von zu vielen Ortschaftskindern in die Schule des Hauptortes Laa die Existenz der Schule in Wulzeshofen in Frage gestellt wird, denn Schulschließungen sind ja immer wieder ein Thema. Also wird auch die Gemeinde Laa tunlichst nicht ihre Kinder hin- und herschicken und damit anzeigen, dass eine Schule ausreichend wäre. --91.115.53.45 18:28, 12. Sep. 2018 (CEST)
- Ortschaften sind die innere Gliederung der Gemeinde und es betrifft viele Gemeindeangelegenheiten, beispielweise auch das Jagdrecht und viele andere Dinge, an die wir gar nicht denken. Wo Kinder in die Schule gehen, ist nicht die Entscheidung der Eltern. Ein sprengelfremder Schulbesuch [3] ist extrem schwierig und muss gut begründet sein. Wulzeshofen bildet mit der Ortschaft Hanfthal einen eigenen Schulsprengel, siehe [4] Die Gemeinden müssen dafür zahlen, wenn ein Gemeindekind außerhalb der Gemeinde A zur Schule gehen will. Hier gibt es keinen Kostenschlüssel und die Gemeinde B (mit der Schule) kann verlangen, was sie will. Daher wird die Gemeinde A nicht zustimmen. Ausnahmen gibt es immer, aber im Normalfall ist es extrem schwer, mit Rechtsanwalt, gegen die Zeit, und man kann ja nicht sagen, dass dann das Kind der Schulpflicht nicht nachkommen wird. Technisch geht es, indem man das Kind bei Bekannten/Verwandten in der Gemeinde B hauptwohnsitzmeldet, aber es muss dort dann auch wirklich wohnen. Oder man mietet eine Wohnung, wo man das Kind hauptwohnsitzmeldet, aber ein minderjähriges Kind alleine wohnen lassen ist auch verboten, denn die Eltern haben Aufsichtspflicht. Dass es keinen eigenen Ortsvorsteher gibt, ist nicht erwähnenswert, sondern immer so. --91.115.53.45 18:17, 12. Sep. 2018 (CEST)
- Gut, das wusste ich tatsächlich nicht. Allerdings lese ich in dem Gesetzestext, dass die KGs Wulzeshofen und Hanfthal einen Schulsprengel bilden und der Rest der Gemeinde Laa an der Thaya den Schulsprengel Laa an der Thaya. Daraus folgt, dass der Blaustaudenhof in dieser Beziehung eben gerade nicht zu Wulzeshofen gehört. -- Clemens 19:53, 12. Sep. 2018 (CEST)
- Das geht zwar aus den Links nicht hervor, aber bitte. Die Feuerwehr ist nicht "politisch-administrativ" und wo Kinder in die Schule gehen, ist Entscheidung der Eltern. Dass es keinen eigenen Ortsvorsteher gibt, kann man allerdings erwähnen. -- Clemens 16:25, 12. Sep. 2018 (CEST)
- Es steht tatsächlich "KG Wulzeshofen und Hanfthal" im Text, aber gemeint sind wohl die Ortschaften Wulzeshofen und Hanfthal, ein Fehler, der vielleicht noch gar nicht aufgefallen ist. Soll ich bei der Gemeinde anfragen? --91.113.59.173 08:16, 13. Sep. 2018 (CEST)
- Kannst Du. Wie die Gemeinde das sieht, wäre tatsächlich interessant. Ich habe aber nach wie vor den Verdacht, dass Du da etwas interpretierst, was so nicht der Fall ist. Deine Reaktion, dass der Beleg sich geirrt haben muss, wenn er Deine Sichtweise nicht unterstützt, legt das jedenfalls nahe. -- Clemens 13:22, 13. Sep. 2018 (CEST)
- Ich habe soeben angefragt. Ich habe auch darauf verwiesen, dass die Antwort keine rechtlich bindende Wirkung entfalten muss, denn sonst bekommen wir - gerade zur Zeit des Schulbeginns - noch einen Bescheid samt Einspruchsfrist. --91.115.52.170 10:28, 14. Sep. 2018 (CEST)
- Kannst Du. Wie die Gemeinde das sieht, wäre tatsächlich interessant. Ich habe aber nach wie vor den Verdacht, dass Du da etwas interpretierst, was so nicht der Fall ist. Deine Reaktion, dass der Beleg sich geirrt haben muss, wenn er Deine Sichtweise nicht unterstützt, legt das jedenfalls nahe. -- Clemens 13:22, 13. Sep. 2018 (CEST)
- Die Blaustaudner wählen im Wahllokal in Wulzeshofen, die Kinder gehen in den Kindergarten von Wulzeshofen und die Älteren in die Volksschule [1], Im Brandfall wird zuerst die Feuerwehr Wulzeshofen [2] alarmiert und bei Bauverhandlungen kommt der Ortsvorsteher von Wulzeshofen. --91.115.164.214 20:56, 11. Sep. 2018 (CEST)