Diskussion:Blindengeld
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
" Die Höhe des Blindengeldes variiert von Bundesland zu Bundesland, es beträgt überall ca. 500 €."
Komentar zu Nds?
Bearbeitendort wurde das blindengeld gestrichen
Gibt es für die 80% eine Quelle? Ich habe an dem Wert meine Zweifel.
- Sehe ich genauso - ich streich die Passage mal raus. -- Warfair 23:43, 14. Okt. 2007 (CEST)
Niederschachsen
Bearbeitengibts in niedersachsen auch blindengelg
blindengeld ist nicht das gleiche wie blindenhilfe!!!
Bearbeitenblindengeld ist landesrecht und wird einkommensunabhängig gezahlt. blindenhilfe ist Sozialgesetzbuch IX und wird nur an bedürftige blinde gezahlt.
Geschichte des Blindengeldes
Bearbeitenkann jemand mal erklären, wo die Geschichte des Blindengeldes liegt? Wieso gibt es Blindengeld, aber z.B. kein Rollstuhlgeld oder ähnliches? Das fehlt mir in dem Artikel völlig und ich habe auch keine Information gefunden (bisher)--Concept1 16:11, 10. Okt. 2009 (CEST)
Defekte Weblinks
BearbeitenDie folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.zbfs.bayern.de/bayblindg/blind-ges.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/soziales/pflegegeld_2004.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Landesblindenhilfe/80551.html
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.