Die Unterordnung dreier wesentlicher Aspekte eines Blumengroßmarktes unter betriebswirtschaftliche A. ist falsch. Ein Blumengroßmarkt ist eine Veranstaltung und kein Betrieb. Ich bin mit der Bedienung der Software hier noch nicht so vertraut, dass ich das wieder ändern könnte. -- Be 16:20, 25. Dez. 2007 (CET)
- oh, veranstaltung, na gut, jetzt stehts wenigstens drin, und ich ich meins wieder rückgängig gemacht - noch besser so: was wir jetzt unbedingt brauchen, ist eine literaturangabe, die den artikel hier über eigene erfahrung hinaushebt: gibt es einschlägige regelungen der veranstaltungsgesetzgebung? allgemeine fachliteratur? gruß und dank für die ergänzung -- W!B: 23:31, 25. Dez. 2007 (CET)
- Danke, W!B. Wenn das schon jemand anderer aufgeschrieben hätte, hätte ich es abgeschrieben und eine Quellenangabe gemacht. Die Mühe hätte ich mir nicht gemacht. Deutschland: Ob § 70 der Gewerbeordnung auch für Großmärkte gilt, die sich auf privatem Grund und Boden befinden, ist mir nicht bekannt, daher keine Aussage. Artikel in Fachzeitschriften haben häufig eher Werbecharakter, da von Interessen geleitet. Aber du hast recht: Eine Literatur-Zusammenstellung wäre interessant. Aus Erfahrung weiß ich, dass Literatur zum Thema dünn gesät ist. Ich werde nachschauen (dauert etwas).--Bengt's 12:31, 28. Dez. 2007 (CET)