Diskussion:Blutentnahme
Finde es ungünstig, dass im selben Abschnitt wie "Reihenfolge" ein Bild mit Nummerierungen steht, die Nummerierungen jedoch nicht übereinstimmen! Da die Reihenfolge aber nun mal so richtig ist, würde es nur helfen, das Bild zu bearbeiten, bzw. ein neues einzustellen. -- Medi-Ritter 20:42, 25. Aug. 2008 (CEST)
Der gesamte Artikel ist stark überarbeitungsbedürftig aus verschiedenen Gründen. Ich werde nachfolgend keine Stellungnahme zu der Blutentnahme in der Veterinärmedizin abgeben, da ich mich dort nicht auskenne.
Nun aber die Anmerkung zur Blutentnahme in der Humanmedizin:
1.) Die Entwicklung geht (da sie einfacher durchzuführen ist und für viele Analysen insgesamt weniger Probenmaterial erforderlich ist) hin zur Kapillarblutentnahme. Diese fehlt hier mehr oder weniger völlig. () Ok
2.) Das in den deutschsprachigen Ländern (insbesondere in Deutschland) am weitesten verbreitete Blutentnahmesystem ist die S-Monovette der Firma Sarstedt. Es könnte daher nicht schaden, ebenfalls die Blutentnahmetechnik mit diesem System darzustellen. () Ok
3.) Schon mal von der Blutentnahme auf dem Handrücken gehört? Ok
4.) Der gesamte Vorgang der Blutentnahme wird nahezu nicht dargestellt (Techniken etc.) Ok
5.) Zur richtigen Entnahmereihenfolge gibt es unterschiedliche Empfehlungen, man kann grob zwischen einer amerikanischen und der europäischen Entnahmereihenfolge unterscheiden. Die Unterschiede zwischen diesen Reihenfolgen sollten dargestellt werden.
- Citratblut soll auch nach der angegebenen Quelle ("Präanalytik" Uni Ulm - Link stimmte übrigens nicht mehr) nicht vorher, sondern nicht als erstes abgenommen werden! Habe dies geändert, da es so auch der Fall ist. Aus der Quelle 1: "Vor der Abnahme von Citratplasma sollte immer die Abnahme eines anderen Röhrchen erfolgen, auch wenn dieses verworfen werden muss. Wenn z.B. Heparinplasma, EDTA und Citratplasma abgenommen wird erfolgt die Abnahme des Heparinplasma/EDTA-Plasma vor dem Citratplasma. Wird nur Citratplasma abgenommen muss ein "Leerröhrchen" verworfen werden." --134.2.167.14 14:24, 11. Mai 2007 (CEST)
6.) Bei den Blutentnahmesystemen gibt es zwei unterschiedliche Farbcodes: den europäischen und den amerikanischen. Laut DIN existieren beide gleichberechtigt nebeneinander, wobei im deutschen Sprachraum der europäische Farbcode der absolut führende sein sollte. Leider werden im Artikel nicht die beiden Farbcodes genannt. Zu allem Überfluss wird hier auch noch der nicht so weit verbreitete US-Farbcode genannt, was wohl für viele Benutzer, die nur den EU-Code kennen, eher verwirrend sein dürfte.
Fälschlich wird der Eindruck erweckt, als sei der sog. "europ. Farbcode" in der EN 14820 geregelt. Dies ist jedoch nicht der Fall: es gibt keine internationale Vereinbarung bzgl. des Farbcodes, seit die international geltende DIN ISO 6710 für Europa durch die EN 14820 ersetzt wurde (s. Anmerkung 1 zu Abschnitt 12.1 der Norm). Der sog. "europäische Farbcode" ist derjenige der in Deutschland verbreiteten Fa. Sarstedt (Hersteller der "Monovetten"). Genormt sind ausschließlich die Kurzzeichen für die gebräuchlichen Additive für Blutprobengefäße. (nicht signierter Beitrag von 134.99.165.175 (Diskussion) 16:45, 19. Mai 2010 (CEST))
7.) Das Thema steht in engem Zusammenhang mit den Blutentnahmesystemen. Hier sollte man Querverweise schaffen (es existiert bspw. bereits ein Thema "Monovette") Ok
- Die Kritik erfolgt zurecht. In einer Notfallintervention habe ich einiges ergänzt (und dies oben abgehakt). Die Artikel zu diesem Thema sind nun auch besser vernetzt. Trotzdem: gut ist noch was anderes. Grüße --Andante ¿! 19:11, 7. Mär. 2007 (CET)
- "..to say the least"...<seufz> Das ist ja nichtmal LaienNiveau.--80.136.136.11 21:26, 12. Mär. 2007 (CET)
8.) Auf dem Bild ist eine BE ohne Handschuhe zu sehen [unter "Vorgehen" - das obere Bild ist i.O.] - ist zwar oftmals (meist) so zu sehen, aber dennoch entspricht es nicht der allgemeinen Empfehlung: mit Handschuhe. Vllt. hat jmd. ein entspr. Bild?
Blutprobe
BearbeitenDenke man kann Blutprobe mittlerweise als eigenen Artikel knicken und hierher weiterleiten. Eure Meinung? --Contributor 19:27, 7. Mär. 2007 (CET)
- ´Wird schon umgeleitet. --134.2.167.14 14:33, 11. Mai 2007 (CEST)
In dem Artikel wird nicht erwähnt, *wer* eigentlich zur Blutentnahme befugt ist. Welche Bescheinigungen sind dazu erforderlich?
Dabei müsste man auch auf die rechtliche Lage während der Ausbildung von Ärzten, MTAs, unausgebildeten Arzthelferinnen, sonst. Pflegepersonal eingehen und dabei berücksichtigen, ob es sich um eine kapilläre, venöse oder arterielle Blutentnahme handelt.
kann das "gerahmte" hier mal jemand fachkundiges beantworten? genau danach googel ich mir nämlich schon die finger wund im netz, niemand weiss genaues, *HIER* hätte ich mir eigentlich antwort darauf erhofft. danke im voraus.
Lage in Österreich
BearbeitenIn Österreich ist eine zwangsweise Blutentnahme hingegen gesetzlich nicht möglich, da dies mit dem Prinzip des Verbots eines Zwanges zur Selbstbeschuldigung als nicht vereinbar angesehen wird.
Heißt das, das Alkoholfahrten in Österreich nicht bestraft werden können oder nur dann, wenn der Alkoholisierungsgrad offensichtlich ist (taumeln, lallen) und von Zeugen bestätigt wird? Mit der gleichen Argumentation müsste ja auch eine Atemprobe verboten sein, abgesehen davon, dass eine solche eher ungenau ist. Kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen, denn dann wäre die Festlegung einer Promillestaffel (Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen#Promillegrenzen in Europa) sinnlos. --84.57.9.240 02:54, 21. Mär. 2011 (CET)
In Österreich gilt grundsätzlich immer der Wert, der mit einem geeichten Alkomat festgestellt wurde. Nur, wenn ein Alkomattest aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist (z.B. bei Asthmatikern oder COPD-Patienten) wird eine Blutabnahme durchgeführt. Beides ist jedoch grundsätzlich freiwillig und kann verweigert werden, im Falle einer Verweigerung wird jedoch ein Blutalkoholwert > 1,6 Promille angenommen und dementsprechend die Höchststrafe verhängt. --Zlois (Diskussion) 15:39, 7. Feb. 2018 (CET)
Wer darf Blut abnehmen?
BearbeitenSo viel ich weiß darf das ja nicht jeder. Könnte man dies mal vielleicht zumindest für die deutschsprachigen Länder aufführen? Dürfen das Personen immer nur wenn ein Arzt auch in der Nähe ist und wenn diese dies delegiert haben? Oder wie sieht das aus? --Friechtle (Diskussion) 09:22, 11. Jan. 2013 (CET)
Foto
BearbeitenHuhu,
beim Bildersortieren auf Commons kam mir dieses Foto hier unter die Maus. Ich weiß nicht, ob ihr es wollt, ob es passt, aber hier nur mal als Vorschlag. Viele Grüße, --jcornelius 16:45, 3. Apr. 2014 (CEST)
Defekte Weblinks
BearbeitenDie folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.krim.unibe.ch/W2043_DBF90005_Version_UNI_Bern_2006_.pdf
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.kfv.at/fileadmin/webcontent/Publikationen/Fachartikel/VM/ZVS-DrogenimVerkehr.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.planet-wissen.de/sendungen/2014/01/14_wanzen.jsp
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
Zwangsweise Blutentnahme in Deutschland
BearbeitenDie Rechtslage hat sich meiner Laienhaften Meinung nach geändert, eine richterliche Anordnung ist seit dem 24.08.2017 nicht mehr notwendig. https://daubner-verkehrsrecht.info/2017/abschaffung-richtervorbehalt-blutentnahme-81a-stpo
Menge?
BearbeitenKann es sein, dass im ganzen Artikel nirgends steht, wie viel bei einer Blutprobe entnommen werden? --91.47.24.102 23:48, 28. Mär. 2020 (CET)
Das obige Lemma ist zwar aktuell eine WL auf den Artikel Aderlass, im Schweizerdeutschen wird der Terminus Phlebotomist aber (analog zur englischen Fachsprache) für einen Spezialisten für die Blutentnahme, z.B. beim Blutspenden, offiziell verwendet. Das wird hier bislang nicht berücksichtigt. Hodsha (Diskussion) 17:23, 5. Jul. 2021 (CEST)