Diskussion:Bonifatiusfall

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Sr. F

Wieso stimmt das Lemma nicht mit dem fettgedruckten ersten Satzteil überein? --Sr. F 10:36, 3. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ja, das war auch mein erster Gedanke beim Lesen des Artikels. --Forevermore 12:31, 3. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wenn man in die verlinkte Liste der Rechtsfälle geht, sieht man, dass es hier wohl einen Übertragungsfehler gegeben hat. Der Edelmannfall ist ein anderer. Ich habe das mal geändert. --Sr. F 15:37, 3. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Eigentumserwerb

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Das Reichsgericht ist ausdrücklich davon ausgegangen, dass kein Eigentumserwerb stattgefunden hat (auch wenn man das heute vermutlich anders sehen würde)!