Diskussion:Bootslack
Verbot von Tributylzinn-Verbindungen (TBT)
Bearbeiten»Aufgrund der drastischen Freilandeffekte, die auf TBT-Belastungen ursächlich zurückgeführt werden konnten, wurde 1989 in der EU der Einsatz von TBT-haltigen Schiffsanstrichfarben für Schiffe mit einer Länge unter 25 m verboten. Da die TBT-Belastungen trotz des Verbotes nicht deutlich zurückgingen, legte im Januar 2001 die Bundesregierung veranlasst durch einen Entscheid der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) der Europäischen Kommission den Entwurf einer nationalen TBT-Verbotsverordnung vor. Durch diese sollte die Abgabe und Verwendung von Schiffsanstrichen, die zinnorganische Verbindungen enthalten, vollständig verboten werden. Im August 2002 setzte schließlich das Bundeskabinett die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zum vollständigen TBT-Verbot in nationales Recht um. Schiffslacke auf TBT-Basis sind deshalb heute in Deutschland vollständig verboten.« Quelle: https://enveurope.springeropen.com/articles/10.1007/s12302-009-0042-8 --Fonero (Diskussion) 22:09, 9. Apr. 2021 (CEST)