Diskussion:Brandenburgisches Interregnum

Letzter Kommentar: vor 25 Tagen von TumtraH-PumA

Der hier stehende Saatz: Der Pommer fiel ins Land ein, bemächtigte sich des väterlicherseits entfernt Verwandten und übte bereits am 4. September 1319 landesherrliche Rechte aus – eine damals durchaus übliche Vorgehensweise. ist zumindest irreführend. Würde es bedeuten, dass er von gleichen väterlichen Vorfahren abstammt - in der mittelalterlichen Herrschaftsgeschichte gelten meist die dynastisch-männlichen Linien als Berechtigungsnachweis "landesherrliche Rechte" auszuüben, müsste er auch Askanier sein, was nachweislich nicht zutrifft - seine Mutter war askanischer Herkunft. Das „des .. entfernt Verwandten“ ohne das „väterlicherseits“ bezieht sich aber sehr eindeutig auf „Heinrich das Kind“ also väterlicherseits auf askanisch. Nach den entsprechende Wikiseiten - ich habe keine unabhängigen Quellen - ist die Mutter Wartislaw IV von Pommern eine Schwester Heinrich I des Vaters Heinrich II von Brandenburg (Heinrich das Kind) so dass nach dieser angenommen richtigen Sachlage auch das „entfernt“ fraglich ist. Also mein Vorschlag: Der Pommer fiel ins Land ein, bemächtigte seines unmündigen Verwandten und übte bereits am 4. September 1319 landesherrliche Rechte aus – eine damals durchaus übliche Vorgehensweise. Wenn es gegen diese Änderung im nächsten Monat keine Einwände gibt, setze ich das so um. --TumtraH-PumA (Diskussion) --TumtraH-PumA (Diskussion) 07:39, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten