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Stadtname und Zusatzbezeichnung; a.-D.- Personenzusatz

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Hallo Kathrin1337, Danke für Deine Ergänzungen.

  • Was den Namen der Stadt angeht, so verstehe ich die Prssemitteilung so, dass es sich um die Zusatzbezeichnung Melanchthonstadt handelt, das Intro also wieder beginnen müsste: „Bretten (seit 1. Oktober 2023 offiziell: Melanchthonstadt Bretten“ usw.
    Weitere Schreibung auf der Website ist eine Kombination von Normal- und Fettschrift: MelanchthonStadt Bretten.
    Das Impressum der Website führt lediglich die Stadt Bretten auf.
  • Bei verstorbenen Bürgermeistern ist es fraglich, was ein Zusatz a. D. bringt, da dieser Zusatz nur auf Lebende angewendet werden kann. Denn nach Beamtenrecht endet mit dem Tod das Dienstverhältnis. Es reicht m. M. n. hier der Titel.
  • Badische Neueste Nachrichten können gern verlinkt werden.

Bitte schau noch einmal. Danke, --Wi-luc-ky (Diskussion) 22:51, 13. Mär. 2024 (CET)Beantworten