Diskussion:Brettener Straße 10 (Eppingen)
Leuchtreklame und Gestaltungssatzung
BearbeitenIst die Aussage
- Die moderne Leuchtreklame an der Hauswand hätte eine Gestaltungssatzung der Stadt verhindern können.
tatsächlich für die Beschreibung des Gebäudes notwendig? Mir gefällt das gar nicht. Zum einen ist das eine Wertung, der die Quelle fehlt; es klingt sehr nach dem Fachwerkrundgang bzw. sonst der privaten Meinung eines Stadführers. Zum anderen gibt es natürlich auch Gestaltungssatzungen, die derartige Werbeanlagen zulassen.
Meiner Meinung nach ist die Gestaltung der Erdgeschosszone übrigens wesentlich besser gelungen als bei den angeschnittenen Nachbargebäuden und die Werbeanlage recht zurückhaltend dimensioniert. Ich denke, dass bei der Planung sehr wohl Rücksicht auf das Gebäude genommen wurde. --jergen ? 13:24, 8. Jul. 2011 (CEST)
Ansichtssache! Gestaltungssatzungen sind leider oft sehr spät - z.B. in meinem Wohnort Ahrweiler - geschaffen worden.--Reinhardhauke 13:47, 8. Jul. 2011 (CEST)
- Als Wertung - die nicht von einem WP-Benutzer stammen darf (vgl. WP:NPOV) - muss das auf jeden Fall mit einem Einzelnachweis versehen werden. Wer sagt das denn überhaupt? --jergen ? 13:50, 8. Jul. 2011 (CEST)