Diskussion:Breveté S.G.D.G.
Nochmals breveté s.g.d.g.; von Benutzerdiskussionsseite verschobene Diskussion
BearbeitenServus hg6996, i wars, da Woifi, i hob da scho amoi gschriem, zwengs dem breveté s.g.d.g. Gratulation zu dem Lemma. Zunächst, könnte man bei der Begriffserklärung "Brevet" nicht noch auch den Hinweis auf breveté s.g.d.g. mit anhängen?
Ist Breveté S.G.D.G. die Bezeichnung für einen Vorläufer des Patents? Wenn man sich eine FR Patentschrift vor 1968 anschaut, steht dort nicht S.G.D.G. (Z.B. die FR 1231366) Ich glaube, es war nur nötig diese Bezeichnung auf den patentierten Gegenständen anzubringen, als Hinweis an den Käufer. Im Gegensatz zu belgischen Patentschriften, dort findet sich der Hinweis "sans garantie du mérite..." noch auf den Patentschriften selbst. (Z.B. BE 1017566) Kann man „Breveté Sans Garantie Du Gouvernement“ mit "Gebrauchsmusterschutz ohne Garantie der Regierung" übersetzen? Stimmt schon, ein Gebrauchsmuster wird nicht so geprüft wie ein Patent, aber Brevet ist halt ein Patent. Ein Gebrauchsmuster ist das Modèle d'utilité, das Gebrauchsmusterdokument das "Certificat D'Utilité", die Gebrauchsmusteranmeldung ist "Demande de Certificat D'Utilité".(FR 2002430, FR 2232246). Warum ich das nicht ausbessere? Hab ich schon mal bei einem anderen Lemma probiert, aber am Sichter kommst nicht vorbei. Gruß, Wolfgang
- Wunderblendend, dank da schee!
- Dazu muß ich sagen, dass ich weder perfekt der Französischen Sprache mächtig, noch Experte für Patentrecht bin. Ich bin über das Kürzel Breveté S.G.D.G lediglich beim Schreiben eines Artikels über's Ariston (mechanischer Musikautomat) gestolpert und begann ein wenig zu recherchieren. Als Quelle diente mir auch nur die im Lemma der französischen Wikipedia angegebene Seite.
- Von daher kann ich Deiner Argumentation, es handele sich nicht um einen Gebrauchsmusterschutz, sondern um ein Patent schlicht nichts entgegensetzen.
- Deine Argumentation kann ich nicht überprüfen, sie liest sich aber schlüssig. Wenn Du für Deine Änderungen im Artikel eine hübsche Quelle angibst, werde ich sie umgehend sichten. Um auch Dritten diese vorangegangene Diskussion nachvollziehbar zu machen, würde ich unsere Korrespondenz hier auch gerne auf die Diskussionsseite des Artikels verschieben, wenn Du nix dagegen hast. VG -- hg6996 16:13, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Passend zu unserer Diskussion fand ich eben im Netz die Website eines (anderen?) Wolfgangs, aus der hervorgeht, dass Du richtig liegst. Da jetzt eine Quelle angegeben ist, kannst Du gerne weitere Details ergänzen, wenn irgendwo noch der Wurm drin ist, bequellt ist der Artikel ja nun ausreichend. -- hg6996 17:22, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Du host mi dawischt, i bin der andere Wolfgang. Selbstverständlich kannst du die Korrespondenz auf die Diskussionsseite des Artikels verschieben. Hier noch ein Link zum Deutschen Patent- und Markenamt wo die unterschiedlichen Schriftenarten erklärt werden, damit die Unterschiede zwischen franz. Gebrauchsmuster/Patent belegt sind.
http://www.dpma.de/ponline/ipia/03_DPMAinformativ_IPIA_06.05.08.pdf Gruß, Wolfgang. (Jetzt auch mit Unterschrift - hab ich vorhin übersehen--92.224.217.213 22:40, 12. Jun. 2009 (CEST)
- :-) Wunderbar. Ich sehe, Du hast Dich mit der Materie um mehrere Grössenordnungen intensiver beschäftigt als ich! -- hg6996 10:49, 13. Jun. 2009 (CEST)
Defekter Weblink
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- http://www.dpma.de/ponline/ipia/03_DPMAinformativ_IPIA_06.05.08.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.