Klarstellung erforderlich, dass es sich wohl um einen primär in Österreich verwendeten Begriff handelt.

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Aus dem Artikel zum Begriff Geschossfläche: "Oft wird fälschlicherweise anstatt der Bruttogrundfläche (BGF) der Begriff Bruttogeschossfläche verwendet. Dieser Begriff ist jedoch in keiner Norm oder Vorschrift definiert, hält sich aber hartnäckig. Die Geschossfläche wird per Definition von den Außenmaßen aller Vollgeschosse eines Gebäudes ermittelt, die Bruttogrundfläche von den Außenmaßen aller Geschosse, also auch der Nichtvollgeschosse wie Keller, Dachböden, Staffelgeschosse etc., jedoch ausgenommen von Grundflächen von nicht nutzbaren Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlräumen, z. B. in belüfteten Dächern oder über abgehängten Decken."

Insbesondere ist Folgendes missverständlich: "Erdgeschoss: Der Begriff ist durch die Bauordnung klar definiert. Es entspricht meist der bebauten Fläche." - Soweit ersichtlich kennen die deutschen Bauordnungen lediglich den Begriff der "Geschossfläche", nicht den einer "Bruttogeschossfläche".

--37.24.159.124 16:23, 25. Okt. 2013 (CEST)Klaus MöllerBeantworten

Ich habe das jetzt mal geändert, und hoffe, dass es Klarheit erzeugt und auch so bleibt. Gerade bei einem solchen Begriff, der häufig falsch verwendet wird, muss die Quelle noch sorgfältiger als normal geprüft werden. -- Lieven (Diskussion) 09:29, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten
So - jetzt hab ichs nochmal überarbeitet in der Hoffnung, dass es JETZT jedem gerecht wird. Scheinbar ist die Verwirrung dadurch unterstützt, dasses in Österreich anders gehandhabt wird als in Deutschland. -- Lieven (Diskussion) 18:19, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Klärung, dass es kein Österreichisches Baugesetz gibt, sondern das Baugesetz Ländersache ist.

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Die Bruttogeschoßfläche ist innerhalb Österreichs in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Auch innerhalb der Bundesländer, auf Gemeindeebene, gibt es unterschiedliche Definitionen. Auch gibt es unterschiedliche Begriffsbestimmungen im selben Bundesland auf Landesebene infolge Verordnung und Gesetz. (nicht signierter Beitrag von Chrismaster2 (Diskussion | Beiträge) 09:34, 06. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Dann ergänze diese Fakten doch bitte im Artikel. Ich kenne mich mit österreichischen Gestezen nicht aus, aber wenn du das so weißt, dann "sei mutig" und schreibe es so in den Artikel, wie du es oben erklärt hast. -- Lieven (Diskussion) 11:07, 7. Nov. 2014 (CET)Beantworten