Diskussion:Buchführungshelfer
Kontrollinstanzen
BearbeitenIch habe den Abschnitt vollständig entfernt. Es handelt sich bei den angeführten Punkten nicht um spezielle Kontrollen der Buchführungshelfer, sondern um die Kontrollen, die von Fall zu Fall jeden Arbeitgeber betreffen. Hier sind Missverständnisse für den Leser auszuschließen. --Doc. H. (Diskussion) 10:03, 9. Okt. 2017 (CEST)
Markt und Wettbewerb
BearbeitenEs gibt eigentlich keine Möglichkeit diese Tätigkeit als Selbstständige/r legal durchzuführen. Kein Auftraggeber beauftragt einen BuchführungshelferIn wenn er/sie nicht einmal eine Umsatzsteuervoranmeldung oder einfache Einnahmenüberschussrechnung durchführen darf. Die einzige Möglichkeit besteht selbstständig bei einem Steuerberater/in zu arbeiten. Hier besteht dann allerdings das Problem der Scheinselbstständigkeit, da der Buchführungshelfer bei der Erledigung der Aufgaben vollkommen weisungsgebunden ist. --Frrein (Diskussion) 13:55, 11. Mär. 2021 (CET)