Diskussion:Bundesschatzanweisung
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Diwas in Abschnitt Laufzeit immer zwei Jahre?
Der Artikel ist durch den Oma-Test gefallen. Wer bingt das in Ordnung? --Gratisaktie 22:22, 22. Aug 2006 (CEST)
- Ich. Weissbier 12:01, 23. Aug 2006 (CEST)
- Die Oma ist hartnäckig und versteht's immer noch nicht. Sie weiß nicht, das es hier um Wertpiere geht, und sie kann sich unter den Fachausdrücken "begeben", "bietungsberechtigt", "Bietergruppe" und "Volumina" beim besten Willen nichts vorstellen. Bei "Bund" denkt sie an einen Hosenbund oder eine Studentenvereinigung.
- Wer hilft der Oma weiter? --Gratisaktie 12:40, 23. Aug 2006 (CEST)
- Dir ist hoffentlich klar, daß es vom BMFSFJ eine Prämie für jeden erschlagenen Renter und jede erschlagene Rentnerin gibt! *eg* Weissbier 20:21, 23. Aug 2006 (CEST)
- Wer hilft der Oma weiter? --Gratisaktie 12:40, 23. Aug 2006 (CEST)
"Kurzfristige Verbindlichkeiten sind höher verzinst als die langfristigen Bundesschatzanweisungen."
BearbeitenKann doch nicht sein oder versteh ich was falsch? --212.17.243.181 19:32, 22. Jun. 2009 (CEST)
Laufzeit immer zwei Jahre?
BearbeitenLaufzeit immer zwei Jahre? --Diwas 20:38, 10. Jan. 2012 (CET) Hmm, die kürzeren sind dann wohl die Unverzinslichen Schatzanweisungen. Sind die Weiterleitungen so sinnvoll? --Diwas 20:56, 10. Jan. 2012 (CET)