Diskussion:Bundesvereinigung Lebenshilfe

Beitrag von 2007

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Was soll denn dieser erste Absatz? Kann man den nicht einfach mal streichen? Der Satzbau ist zum kotzen und klingt sehr nach Sekte. (nicht signierter Beitrag von 84.59.97.127 (Diskussion) 14:15, 6. Mai 2007‎)

LEMMA

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Da sollte ein Zusatz überlegt sein, welcher darauf hin zeigt, dass hier eine Organisation zur Darstellung kommt, und nicht der Begriff selbst. --Anton-kurt 18:01, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

stimmt, danke. Habe das gerade probiert. BK? Sieb 14:40, 31. Mai 2008 (CEST)Beantworten
das müsste mittlerweile erledigt sein, es gibt eine BK und der ursprüngliche Artikel wurde aus zur Abgrenzung von Österreich nach Lebenshilfe Deutschland verschoben.--SilvaXbg 17:21, 27. Jan. 2011 (CET)Beantworten

KRITIK

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"Kritiker bemängeln, dass durch die Doppelfunktion, einerseits als Interessenvertreter, andererseits aber als Dienstleister (z. B. diverse gGmbH) für Menschen mit Behinderung, ein Interessenkonflikt entsteht. In der Funktion als Interessenvertreter müsste die Lebenshilfe z.B. die Forderung von Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen nach höheren Löhnen unterstützen, da diese dadurch unabhängiger von ergänzender Sozialhilfe oder Unterhaltszahlungen durch Angehörige werden würden, als Betreiber solcher Werkstätten müsste sie aber eine solche Forderung aus Kostengründen ablehnen."

dieser Abschnitt ist Nonsens! Die Löhne in den Werktstätten sind abhängig von den Gewinnen der Werkstatt. Das bedeutet, dass die Beschäftigten mit Behinderung ihre Löhne tatsächlich erwirtschaften. Es ist gesetzlich festgelgt, dass 70 % der Gewinne der Werkstatt als Lohn für die Beschäftigten ausgezahlt werden muss. D.h. je höher die Löhne der Beschäftigten sind, umso höher ist der Gewinn den die Werkstatt erwirtschaftet. Höhere Löhne sind also absolut gewollt von den Werkstattbetreibern... (nicht signierter Beitrag von 93.222.237.58 (Diskussion) 22:34, 8. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Dem kann ich nur zustimmen, zumal es das Thema Behindertenwerkstatt betrifft und mit diesem Lemma nichts zu tun hat. Der Punkt wird also hier im Zuge der Überarbeitung verschwinden. Ich werde sehen ob er sich in einem anderen Artikel unterbringen lässt. Da es "die Lebenshilfe" so nicht gibt, gibt mag es im Einzelfall regional eher unterschiedliche Ebenen mit unterschiedlichen Interessen geben. Das hier richtig benannte Grundproblem der Entlohnung allerdings ist äußerst komplexer Natur und mir wohl bekannt. Wir werden im neuen Artikel aber sicher noch andere Kritikpunkte an der LH finden, die ja selbst eine traditionell recht kritische Organisation ist.--SilvaXbg 17:21, 27. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Warum steht denn der Abschnitt imer noch? Die Kritik an dem Abschnitt ist völlig berechtigt und es fehlt in diesem Abschnitt jeder Beleg - insbesondere zur Arbeitsplatzvernichtung. Das sind Allgemeinplätze. --Mascons (Diskussion) 18:25, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Der Sitz der Lebenshilfe befindet sich jetzt in Berlin. (nicht signierter Beitrag von 78.34.129.45 (Diskussion) 14:00, 30. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Überarbeitung

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Die Bundesvereinigung ist ein Verein (e.V.). allerdings hat sich die Lebenshilfe umbenannt und das sollte auch in der Artikelüberschrift so stehen: Bundesvereinigung Lebenshife (nicht signierter Beitrag von Mascons (Diskussion | Beiträge) 16:24, 27. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Der Artikel bedarf meiner Meinung einer Neufassung, die Angaben sind zT sachlich falsch, das beginnt bei dem einleitenden Satz "Die Lebenshilfe e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, ", diesen Verein gibt es meines Wissens nicht. Tatsächlich besteht die Lebenshilfe Deutschland aus einer Bundesvereinigung, 16 Landesverbänden, mehreren hundert regionalen und kommunalen Vereinen, mit insgesamt rund 135.000 Einzelmitglieder in den Vereinen und rund 60.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden und ca. 15.000 ehrenamtlich Engagierten die sich kleinteilig über hunderte Zweckbetriebe verteilen.

Ich selber hab in meiner Benutzerseite was zu meinem möglichen WP:IK geschrieben.

Es scheint mir also notwendig den Artikel neu zu gestalten, ohne ihn unnötig aufzublasen.

Bevor ich jedoch beginne hier wild rumzueditieren, stell ich mal die Frage in den Raum, ob es jemanden gibt der da inhaltlich mitwirken will?

--SilvaXbg 17:21, 27. Jan. 2011 (CET)Beantworten

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Unter Weblinks habe ich auf die "Bibliothek Lebenshilfe" der UB Marburg verlinkt (die UB erhielt die Bibliothek als Schenkung). Die Änderung muss nur noch gesichtet werden. (nicht signierter Beitrag von 94.219.210.184 (Diskussion) 12:23, 19. Dez. 2012 (CET))Beantworten

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Der Link zur Fußnote 3 war nicht mehr aktuell -> aktualisiert. (nicht signierter Beitrag von 188.109.112.82 (Diskussion) 11:50, 7. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Personalpolitik

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Es wäre sicher sinnvoll unter dem Punkt "Personalpolitik" zu erwähnen, dass nun nur Berlin einen Tarifvertrag hat und dies nicht auf alle Lebenshilfen in Deutschland zutrifft. Der Text impliziert, dass das Vorgehen in Berlin eine gesamt Deutschland betreffende Entscheidung hervorbrachte, was aber nicht der Fall ist. Als Vereinigung hat die Lebenshilfe die Möglichkeit in jedem Zweigverein andere Regelungen zu treffen. Würde ja schon reichen, bei dem Satz hier etwas anzuhängen: "Arbeitgeber und Gewerkschaften unterschrieben während einer Betriebsversammlung einen Tarifvertrag[, welcher fortan für die Lebenshilfe in Berlin gilt]" (nicht signierter Beitrag von 2A00:C1A0:8000:3:1CE3:48DF:9DEE:479C (Diskussion | Beiträge) 14:03, 15. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Hast du dafür einen Beleg? XenonX3 – () 14:04, 15. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Heute eine Stellenanzeige der Lebenshilfe Schwelm vom 8. Dezember 2014 gesehen mit dem Satz Bei der Besetzung des Stellenangebotes findet kein Tarifvertrag Anwendung. --Gereon K. (Diskussion) 10:32, 7. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Kritikabschnitt

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Bei der Behauptung, es gäbe die Kritik, die Lebenshilfe sei in einem Interessenkonflikt, steht kein Beleg dabei. Im nachfolgenden Zitat geht es um Beschäftigte, die vom Betriebsrat vertreten wurden, das sind die angestellten der Lebenshilfe. Die behinderten Beschäftigten gehören nicht dazu. Sie sind keine regulären Arbeitnehmer, sondern stehen "...zum Rechtsträger in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis" (Zitat lt. Werkstattvertrag, der mir vorliegt). Dafür gelten zwar dieselben arbeitsrechtlichen Regelungen, aber nicht beim Werkstattlohn. Die Angestellten werden - wie auch die Investitionen und bestimmte andere Kosten - aus den Pflegesätzen und sonstigen Zuschüssen der Kostenträger bestritten, der Werkstattlohn jedoch aus den Umsatzerlösen. Dafür gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die Lebenshilfe kann sich durchaus für höhere Werkstattlöhne einsetzen, aber sie hat es nur bedingt in der Hand, ob sie diese erwirtschaften kann und ist von den gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig, für deren Änderungen zugunsten der Behinderten sie sich durchaus einsetzen kann. Jedenfalls können nicht Angestellte und Werkstattbeschäftigte gegeneinander ausgespielt werden, weil deren Einkommen aus ganz unterschiedlichen Quellen finanziert werden, z.B. dürfen die Umsatzerlöse nicht zur Quersubventionierung anderer Kosten eingesetzt werden. Interessenkonflikte scheinen mir eher dadurch zu entstehen, dass in den örtlichen LH-Vereinen (einzelnen?/vielen?/den meisten?) nicht nur Eltern, sondern auch Vertreter der kommunalen Politik sitzen. Und die Elternbeiräte (die die Lebenshilfe freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung eingerichtet hat) arbeiten mit dem Vorstand zusammen; es ist fraglich, wie unabhängig die tatsächlich sind. Wenn also jemand zu Kritik recherchieren will, dann gibt es dazu ganz unterschiedliche Ansätze, aber so wie es hier steht, ist es quellenlos und vermutlich einseitig. (Ich spreche übrigens von Bayern; mag sein, dass es in anderen Bundesländern vielleicht anders ist.) --H7 (Diskussion) 16:46, 14. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Finanzierung

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Es könnte was zur Finanzierung (Geldquellen), zum Budget etc. geschrieben werden.--Mideal (Diskussion) 10:53, 26. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Kontinuität und Gründungsdatum

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Mich wundert, dass die Gründung des Ortsvereins in Marburg gleichzeitig als Gründungsdatum der Bundesvereinigung übernommen wurde. Ist die damit implizierte Kontinuität wirklich so vorhanden? Steht das Datum im Vereinsregister, wo der Bundesverband eingetragen ist? Würde mich wundern. Kann das noch jemand recherchieren? Denn die Anfänge der Bundesvereinigung als Dachverband, also d.h. ab wann es den Dachverein als Dienstleister für die Ortsvereine gab, fehlt noch im Geschichtsabschnitt. (Denn der Artikel handelt ja von der Bundesvereinigung, nicht vom Marburger Ortsverband.) --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 11:39, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Sitz der Organisation und Sitz der Geschäftsstellen...

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...sind nicht identisch. Laut Satzung ist der Sitz Marburg und es gibt keinen weiteren Sitz in Berlin, lediglich den Sitz einer weiteren Geschäftsstelle. (Zum Vergleich: Gäbe es eine Geschäftsstelle mit einem "zweiten Sitz", wäre das in Wahrheit kein zweiter Sitz, sondern lediglich der Sitz einer weiteren Betriebsstätte, die Geschäftsstelle selbst kann nur einen haben. So verhält es sich mit der Beziehung zwischen Organisatzion und Geschäftsstelle auch.) Ein Sitz ist immer auch die ladungsfähige Anschrift, davon kann es nur eine geben. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 15:16, 19. Mai 2022 (CEST)Beantworten