Diskussion:Bundeswahlgesetz (Frankfurter Nationalversammlung)

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Proofreader in Abschnitt Volljährigkeit

Begriffsklärung

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Hier brauchen wir eine Begriffsklärung. Ich würde diesen Artikel gern nach "Bundeswahlgesetz (Deutscher Bund)" verschieben, alternativ nach "Bundeswahlgesetz (1848)". Der einfache Jahreszusatz erscheint mir in Deutschland unüblich, wenn auch man das im Ausland gern so macht. Das heutige Bundeswahlgesetz müsste man dann nach "Bundeswahlgesetz (Bundesrepublik Deutschland)" verschieben, auch wenn das komisch aussieht, die Alternative wäre "Bundeswahlgesetz (1956)". Oder man belässt das heutige Bundeswahlgesetz einfach bei seinem Lemma und fügt nur einen BKL-Hinweis ein. Das finde ich fast am besten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:02, 9. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Ich hatte mal in Bundeswahlgesetz einen Hinweis auf das 48er-Gesetz platziert, der wurde aber wieder entfernt... Dann gibt es noch das Bundeswahlgesetz von 1869, das lag aber zeitlich außerhalb meines Projekts. Bundeswahlgesetze in der Bundesrepublik... also würde eine BKL sich richtig lohnen? Sonst hätte ich gedacht, man nimmt das heutige Gesetz als Hauptlemma. / Die Jahreszahl ist mir wichtig, und in der verfass.hist. Lit. nicht so unüblich, sie identifiziert das Lemma sehr schön. Ich müsste mal sehen, was unsere Richtlinien zur Benennung von (hist.) Gesetzen sind. Z. (Diskussion) 23:39, 9. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Wenn dir der Jahreszusatz wichtig ist, sollten wir ihn als Klammerzusatz verwenden, denn die Jahreszahl ist ja nicht Teil des echten Namens des Gesetzes. Ansonsten haben wir bei doppelten Lemmata immer die Jurisdiktion verwendet, hier wäre das "(Deutscher Bund)"... Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:48, 10. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Frauenwahlrecht

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Mal eine Nachfrage: Wenn laut Bundeswahlgesetz von 1848 "Wahlrecht hatten ... alle volljährigen Deutschen" steht, würde das nicht bedeuten, dass - zumindest theoretisch - auch Frauen wählen durften? Sonnst müsste es lauten "Wahlrecht hatten ... alle volljährigen deutschen Männer". --Kutenholzer - Links, Maskulist und Demokrat. (Diskussion) 11:15, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ich sehe gerade, dass ich in Wahlrecht im Vormärz und in der Märzrevolution nicht so viel zum Thema geschrieben habe, aber es gibt ja Frauenwahlrecht. Ich glaube mich zu erinnern, dass jemand bemerkt hat, dass die Frauen z.B. in der FRV nicht explizit vom Wählen ausgeschlossen worden sind - weil dieser Ausschluss wohl so selbstverständlich war, dass man daran gar nicht gedacht hat. Der entsprechende §132 steht im Grundrechtskatalog. Welche der dortigen Rechte und Pflichten nur für Männer oder für alle Deutschen galten, musste wohl teilweise interpretiert werden (z.B. Wehrpflicht).
§ 132. Jeder Deutsche hat das deutsche Reichsbürgerrecht. Die ihm kraft dessen zustehenden Rechte kann er in jedem deutschen Lande ausüben. Über das Recht, zur deutschen Reichsversammlung zu wählen, verfügt das Reichswahlgesetz.

Das Wahlgesetz sprach auch nur von "Deutschen", nirgendwo von Männern und Frauen:

§ 1. Wähler ist jeder unbescholtene Deutsche, welcher das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat.

Im Norddeutschen Bund ganz entsprechend. Besten Gruß Z. (Diskussion) 17:33, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Volljährigkeit

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Kann jemand sagen, wie die Volljährigkeit in Deutschland seinerzeit geregelt war, auf der ja das Wahlrecht beruhte? Im Artikel zur Preußischen Nationalversammlung liest man, dass dort Männer über 24 Jahren volljährig waren und ählen durften, in Wahlrecht im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich lese ich von "alle Männer über 25 Jahren"; wie sah das nun für die Paulskirche aus und war das einheitlich odr je nach den Einzelstaaten unterschiedlich? --Proofreader (Diskussion) 08:33, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Nein, die Volljährigkeit und das Wahlalter waren nicht automatisch gekoppelt. Es konnte das Wahlalter ja übrigens auch noch nach aktivem und passivem Wahlrecht unterschiedlich geregelt sein. Ziko (Diskussion) 09:34, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Habe gerade selbst den Artikel Wahlrecht im Vormärz und in der Märzrevolution entdeckt, wo das sehr detailliert erklärt ist. --Proofreader (Diskussion) 10:24, 1. Mai 2018 (CEST) War ja sogar unter "Siehe auch" verlinkt. --Proofreader (Diskussion) 10:25, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten